Prozess gegen rechte Terrorgruppe in Hamburg unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Prozess gegen rechte Terrorgruppe in Hamburg unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Am Hamburger Hanseatischen Oberlandesgericht hat am Montag der Prozess gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen Unterstützer der rechtsextremen Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ begonnen. Die Angeklagten im Alter von 15 bis 22 Jahren müssen sich unter anderem wegen versuchten Mordes, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen vor, Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen verübt und geplant zu haben.

Laut Anklage folgten die Mitglieder einer „völkisch-nationalistischen“ Gesinnung und sahen sich als „letzte Instanz zur Verteidigung der deutschen Traditionen, der Kultur und der deutschen Nation“, wie Oberstaatsanwalt Stefan Biehl erklärte. Die Gruppe habe sich nach nationalsozialistischem Vorbild mit „Gauleitern“ und „Propagandaministern“ organisiert und ein an die Waffen-SS angelehntes Logo verwendet. Ihre Taten filmten sie und verbreiteten die Videos auf Plattformen wie TikTok, um neue Mitglieder zu gewinnen.

Besonders hervorgehoben wurde das junge Alter der Angeklagten: Vier von ihnen sind noch minderjährig. Aufgrund dessen schloss der Senat die Öffentlichkeit nach der Anklageverlesung bis zur Urteilsverkündung aus. Die Verteidiger hatten dies beantragt, während die Bundesanwaltschaft und Nebenklägervertreter für eine öffentliche Verhandlung plädierten. Biehl argumentierte, die Angeklagten hätten mit ihren Taten selbst die Öffentlichkeit gesucht.

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Zu den vorgeworfenen Taten gehört ein Brandanschlag auf ein Kulturhaus in Altdöbern (Brandenburg) im Oktober 2024, bei dem das Gebäude vollständig ausbrannte und ein Schaden von einer halben Million Euro entstand. Die Bewohner blieben nur durch Zufall unverletzt. Im Januar 2024 sollen zwei Mitglieder vergeblich versucht haben, eine Asylbewerberunterkunft in Schmölln (Thüringen) mit Pyrotechnik in Brand zu setzen, hinterließen dort jedoch Hakenkreuze und Parolen wie „Ausländer raus“. Ein geplanter Anschlag auf eine Unterkunft in Senftenberg (Brandenburg) mit Kugelbomben wurde offenbar durch Hinweise eines Reporterteams von „Stern“ und RTL vereitelt.

Fünf der Angeklagten wurden im Mai 2024 bei Razzien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen festgenommen. Drei weitere saßen bereits seit Februar 2024 in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft übernahm später das Verfahren. Drei Beschuldigte, darunter zwei aus Mecklenburg-Vorpommern, werden als Rädelsführer angeklagt. Bis auf einen 15-Jährigen, gegen den der Haftbefehl aufgehoben wurde, befinden sich alle in Untersuchungshaft.

Die Bundesanwaltschaft betont, dass auch die minderjährigen Angeklagten zur Tatzeit mit „Verantwortungsreife“ gehandelt hätten, also reif genug gewesen seien, das Unrecht ihrer Taten zu erkennen. Der Prozess wird vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts geführt.

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