In Hamburg hat vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts der Prozess gegen die mutmaßliche rechtsextreme Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ begonnen. Die sieben Angeklagten im Alter von 15 bis 22 Jahren müssen sich unter anderem wegen versuchten Mordes, Verabredung zum Mord, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Laut Anklage des Generalbundesanwalts soll die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen verübt und geplant haben. Die Mitglieder seien einer „völkisch-nationalistischen“ Gesinnung gefolgt und hätten sich als „letzte Instanz zur Verteidigung der deutschen Traditionen, der Kultur und der deutschen Nation“ gesehen, erklärte Vertreter der Bundesanwaltschaft Stefan Biehl.
Besonders hervor hob Biehl das junge Alter der Angeklagten, die zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt waren. Vier von ihnen sind noch minderjährig. Daher wurde die Öffentlichkeit nach der Anklageverlesung bis zur Urteilsverkündung von der Verhandlung ausgeschlossen. Teils waren die Eltern der Beschuldigten zum Prozess erschienen.
Die Gruppe soll sich mit „Gauleitern“ und „Propagandaminister“ nach nationalsozialistischem Vorbild organisiert haben. Ihr Logo habe sich an dem der Waffen-SS orientiert. Videos von ihren Taten hätten sie auf Social-Media-Plattformen wie TikTok gepostet, um neue Mitglieder zu werben. Unter anderem wird ihnen sogenanntes „Pädo-Hunting“ vorgeworfen, also die Jagd auf vermeintliche Pädophile.
Ein Brandanschlag auf ein Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern im Oktober 2024 verursachte einen Schaden von einer halben Million Euro; die Bewohner blieben nur durch Zufall unverletzt. In Schmölln (Thüringen) sollen zwei Mitglieder vergeblich versucht haben, eine Asylbewerberunterkunft mit Pyrotechnik in Brand zu setzen, hinterließen aber Hakenkreuze und Parolen wie „Ausländer raus“. Ein geplanter Anschlag auf eine Unterkunft in Senftenberg (Brandenburg) mit Kugelbomben, bei dem Menschen sterben sollten, wurde laut Anklage durch Hinweise eines Reporterteams von „Stern“ und RTL verhindert.
Fünf Angeklagte wurden nach Razzien im Mai 2024 in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen festgenommen. Drei weitere saßen bereits seit drei Monaten in Untersuchungshaft. Drei Beschuldigte, darunter zwei aus Mecklenburg-Vorpommern, sind als Rädelsführer angeklagt. Bis auf einen 15-Jährigen, gegen den der Haftbefehl aufgehoben wurde, befinden sich alle in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft betonte, dass auch die minderjährigen Angeklagten „als Jugendliche mit Verantwortungsreife“ gehandelt hätten.



