Eine nach Georgien abgeschobene Familie darf nach Deutschland zurückkehren. Wie die Verwaltung mitteilte, hätten die Mutter und ihre drei Kinder Ende April aufgrund eines laufenden Härtefallverfahrens nicht außer Landes gebracht werden dürfen. Der Fehler werde nun korrigiert.
Der Landkreis räumte ein, den vom niedersächsischen Innenministerium angeordneten Abschiebestopp wegen personeller Engpässe nicht berücksichtigt zu haben. „Wir bedauern diesen Fehler ausdrücklich“, sagte Landrätin Christiana Steinbrügge (SPD). Ein Sprecher des Innenministeriums bezeichnete die Situation als „außerordentlich schwierig und bedauerlich für die betroffene Familie, insbesondere für die Kinder“.
Die Familie ist seit 2024 ausreisepflichtig. Bis zur endgültigen Entscheidung über den Härtefallantrag dürfen Mutter und Kinder nun in Deutschland bleiben. Georgien wird von Deutschland als sicheres Herkunftsland eingestuft.
Der Flüchtlingsrat hatte die rechtswidrige Abschiebung kritisiert und Aufklärung gefordert. Zudem monierte der Verein, dass der Mutter eine Teilzeitstelle nicht gestattet und der Zugang zu einem Integrationskurs verweigert worden sei. Die Kinder besuchten zuletzt Grundschule und Kindergärten.



