Berliner Senat hat keinen Überblick über Missbrauchsschutzkonzepte an Schulen
Senat ohne Überblick über Schutzkonzepte an Schulen

Berliner Schulen sind seit 2021 gesetzlich verpflichtet, ein Schutzkonzept zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen zu erstellen. Doch die Senatsverwaltung für Bildung hat keine Kenntnis darüber, wie viele Schulen diese Auflage tatsächlich umgesetzt haben. Dies geht aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des SPD-Abgeordneten Orkan Özdemir hervor.

Keine Daten beim Senat

Die Bildungsverwaltung beantwortete Özdemirs Frage nach der Anzahl der Schulen mit einem Schutzkonzept nicht. In der Antwort heißt es lediglich, dass die Schulen eigenverantwortlich für die Erstellung und Umsetzung zuständig seien. Eine zentrale Erfassung oder Kontrolle finde nicht statt. Der SPD-Politiker zeigte sich besorgt: „Es ist ein gefährliches Blindstell im Kinderschutz, wenn der Senat nicht einmal weiß, ob die Schulen ihrer Pflicht nachkommen.“

SPD fordert flächendeckende Kontrolle

Angesichts dieser Unkenntnis fordert die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus eine umfassende Überprüfung aller Schulen. „Wir brauchen eine flächendeckende Kontrolle, ob die Schutzkonzepte tatsächlich existieren und wirksam sind“, so Özdemir. Der Antrag sieht vor, dass die Schulaufsicht in den nächsten sechs Monaten jede Schule überprüft und dem Parlament Bericht erstattet.

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Hintergrund: Schutzkonzepte seit 2021 Pflicht

Seit dem 1. Januar 2021 sind alle Berliner Schulen durch das Berliner Schulgesetz verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen. Dieses soll Maßnahmen zur Prävention von sexualisierter Gewalt, zur Intervention bei Verdachtsfällen und zur Aufarbeitung von Vorfällen umfassen. Die Konzepte müssen regelmäßig aktualisiert werden. Laut Senat liegen jedoch keine Informationen vor, wie viele Schulen dieser Verpflichtung nachgekommen sind.

Kritik von Kinderschutzorganisationen

Kinderschutzorganisationen kritisieren die mangelnde Kontrolle seit Langem. „Ein Schutzkonzept, das nur auf dem Papier existiert, hilft keinem Kind“, sagte eine Sprecherin des Berliner Kinderschutzbundes. „Der Senat muss seiner Aufsichtspflicht nachkommen und sicherstellen, dass alle Schulen ihre Konzepte tatsächlich umsetzen.“

Reaktion der Bildungsverwaltung

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie teilte auf Anfrage mit, dass man die Schulen bei der Erstellung der Konzepte unterstütze. Es gebe Fortbildungen und Beratungsangebote. Eine zentrale Erfassung sei jedoch nicht vorgesehen, da die Schulen in eigener Verantwortung handelten. Man setze auf Vertrauen und Eigenverantwortung. Die SPD hält dies für unzureichend und will das Thema in der nächsten Sitzung des Bildungsausschusses auf die Tagesordnung setzen.

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