Brüssel – Die kleinen Shampoo- und Duschgelflaschen in Hotelbädern haben bald ausgedient. Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EU 2025/40) sieht vor, dass Einwegverpackungen für Kosmetik-, Hygiene- und Toilettenprodukte ab dem 1. Januar 2030 nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Betroffen sind unter anderem Miniflaschen für Shampoo, Duschgel, Lotionen sowie Rasier- und Zahnputzsets.
Die Verordnung ist seit Februar 2025 in Kraft und gilt ab August 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten. Ziel ist es, Verpackungsmüll zu reduzieren und die Wiederverwendung zu fördern. Im Anhang V der Verordnung sind die verbotenen Einwegverpackungen aufgeführt, die speziell für den Beherbergungssektor konzipiert sind.
Bis Februar 2027 soll die EU-Kommission Leitlinien mit Beispielen und möglichen Ausnahmen veröffentlichen, damit Hotels und Zulieferer die Vorgaben rechtzeitig umsetzen können. Das Verbot betrifft nicht die Produkte selbst, sondern nur die Einwegverpackungen. Hotels können auf wiederbefüllbare Spendersysteme umstellen, wie es vielerorts bereits üblich ist.
Offen ist noch, wie die Grenze zwischen Hotelausstattung und privaten Reiseartikeln gezogen wird. Experten gehen davon aus, dass typische Reisegrößen aus Drogerien nicht unter das Verbot fallen. Gäste müssen also nicht auf Pflegeprodukte verzichten, sondern finden künftig möglicherweise andere Darreichungsformen vor.



