Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der härtere Strafen für schwere Umweltvergehen vorsieht. Ziel ist es, die Strafverfolgung zu verschärfen und die organisierte Umweltkriminalität effektiver zu bekämpfen. Der Entwurf setzt eine EU-Richtlinie um und führt unter anderem eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr für vorsätzlich herbeigeführte katastrophale Umweltschäden wie eine Ölpest ein.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte die Notwendigkeit, den Rechtsstaat im Kampf gegen Umweltkriminalität zu stärken. Als Beispiele für schwerwiegende Straftaten nannte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) giftige Chemikalien aus Drogenlaboren, die illegal im Wald entsorgt werden, sowie den illegalen Handel mit klimaschädlichen Kühlmitteln.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bandenmäßig handelnde Täter, die gewerbsmäßig radioaktive Stoffe oder besonders gefährliche Abfälle illegal entsorgen, künftig mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden. Zudem wird der Straftatbestand der Luftverunreinigung verschärft, und die Gefährdung oder Schädigung von Ökosystemen wird strafbar.
Experten begrüßen die Reform, weisen jedoch auf Herausforderungen bei der Strafverfolgung hin. Umweltrechtsexperte Stephan Sina vom Ecologic Institut betont die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen Umweltbehörden, Staatsanwaltschaft und Polizei. Der auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Anwalt Felix Rettenmaier erklärt, dass bereits der unsachgemäße Umgang mit gefährlichen Stoffen strafbar sein kann, ohne dass eine tatsächliche Umweltschädigung eintreten muss.
Die Reform führt zudem den neuen Tatbestand der vorsätzlich begangenen Umweltstraftat mit katastrophalen Folgen ein, vergleichbar mit einem Ökozid. Beispielsweise könnte das Kippen eines gesamten Flusses darunter fallen. Für Vorstandsmitglieder von Unternehmen steigt das persönliche Risiko: Werden irreversible Umweltschäden verursacht, drohen mehrjährige Haftstrafen.
Um der Umwelt-Mafia auf die Spur zu kommen, soll die Polizei künftig verschlüsselte Kommunikation überwachen dürfen. Europol zufolge sind Umweltstraftaten für organisierte Verbrechergruppen genauso profitabel wie Drogenschmuggel, und die Erlöse könnten auch zur Terrorfinanzierung genutzt werden.



