Geldauflage für Ordner nach Zugangsverweigerung für jüdischen Studenten an der Freien Universität Berlin
Das Landgericht Berlin hat ein Verfahren gegen einen Ordner eingestellt, der einem jüdischen Studenten bei einer propalästinensischen Besetzung im Dezember 2023 den Zugang zu einem Hörsaal der Freien Universität Berlin verwehrte. Der 32-Jährige muss nun eine Geldauflage in Höhe von 450 Euro an eine medizinische Organisation zahlen, die Verletzte im Gaza-Streifen versorgt. Diese Einigung erzielten die Prozessbeteiligten, wie Richter Jörn Steitzer vom Landgericht Berlin mitteilte.
Einigung vor Gericht und symbolische Zahlung
Damit kam es nicht mehr zur Berufungsverhandlung gegen den Ordner, der den jüdischen Studenten Lahav Shapira weggedrängt hatte. Shapira, der im Prozess als Nebenkläger auftrat, zeigte sich erleichtert: „Ich bin froh, dass es vorbei ist“, sagte er. Er habe schon vor langer Zeit dieses Vorgehen vorgeschlagen. „Das hätte uns beiden viel Zeit und Kosten erspart.“ Zur Einigung gehört auch, dass der Angeklagte einen symbolischen Betrag von 200 Euro an Shapira zahlt, wie Richter Steitzer erläuterte.
Lahav Shapira ist der Bruder des deutsch-jüdischen Comedians Shahak Shapira und wurde auch bekannt, weil er 2024 von propalästinensischen Aktivisten verprügelt worden war. Richter Steitzer sprach von einem „sachgerechten Ausgleich“ und betonte: „Das Entscheidende ist, dass beide Seiten ein kleines Stück aufeinander zugegangen sind.“ Er bedankte sich bei allen Beteiligten und fügte hinzu: „Vielleicht ist das ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.“ Der Richter verwies auf den Nahost-Konflikt, durch den auf beiden Seiten viel Leid entstanden sei und der zu viel Verbitterung geführt habe.
Verfahrensverlauf und ursprüngliche Verurteilung
Ursprünglich hatte das Amtsgericht ohne mündliche Verhandlung per Strafbefehl eine Strafe von 1.500 Euro in 50 Tagessätzen zu je 30 Euro wegen Körperverletzung und Beleidigung erlassen. Weil der 32-jährige Ordner dagegen Einspruch einlegte, kam es zum Prozess und einer Verurteilung zu 450 Euro Geldstrafe wegen Nötigung. Dagegen gingen sowohl der 32-Jährige als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung.
Die Verteidigung forderte in der ersten Instanz einen Freispruch und betonte, der Ordner habe nie aus antisemitischen Motiven heraus gehandelt. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen auch eine Verurteilung wegen Beleidigung und Körperverletzung gefordert. Mit der Einstellung des Verfahrens müssen der 32-Jährige, der eine Ausbildung zum Pfleger macht, und Shapira selbst für ihre jeweiligen Rechtsanwaltskosten aufkommen.
Hintergrund und weitere Klage
Shapira war im Februar 2024 in Berlin-Mitte durch einen damaligen Kommilitonen bei einer zufälligen Begegnung attackiert und erheblich verletzt worden. Nach der massiven Attacke warf er der Hochschule vor, sie unternehme nicht genug gegen antisemitische Diskriminierung. Eine Klage des Studenten gegen die Freie Universität Berlin beschäftigt das Berliner Verwaltungsgericht. Am 26. Februar soll dazu weiter verhandelt werden.
Nach dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel im Oktober 2023 kommt es in Berlin regelmäßig zu Demonstrationen im Kontext mit dem Nahost-Konflikt. Auch an den Universitäten gibt es zahlreiche Protestkundgebungen, die die Stimmung an den Hochschulen prägen und zu solchen Vorfällen beitragen können.



