Verwaltungsgericht Kassel bestätigt: Unerlaubte KI-Nutzung rechtfertigt Prüfungsausschluss
Das Verwaltungsgericht Kassel hat in zwei aktuellen Fällen klargestellt, dass die unerlaubte Nutzung von Künstlicher Intelligenz für Prüfungsleistungen schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen kann. Studierende, die KI-Tools wie ChatGPT oder ähnliche Systeme ohne Genehmigung für Hausarbeiten oder Abschlussarbeiten verwenden, riskieren nicht nur das Nichtbestehen der jeweiligen Prüfung, sondern können auch von allen weiteren Prüfungswiederholungen ausgeschlossen werden.
Zwei konkrete Fälle mit drastischen Folgen
In den verhandelten Fällen ging es um eine Masterarbeit im Verwaltungsrecht und eine Bachelorarbeit in Informatik an der Universität Kassel. Beide Arbeiten wurden nachweislich mit unerlaubter KI-Unterstützung verfasst. Die Universität Kassel hatte die Arbeiten daraufhin nicht nur als "nicht bestanden" bewertet, sondern die betroffenen Studierenden auch von sämtlichen Prüfungswiederholungen ausgeschlossen.
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Kassel, die für Hochschulrecht zuständig ist, wies die Klagen der beiden Studierenden nun ab. Das Gericht bestätigte die Argumentation der Universität, die die unerlaubte KI-Nutzung als "schwere Täuschung" eingestuft und entsprechend geahndet hatte. Laut Gericht sei diese Bewertung rechtmäßig und zutreffend.
Signalwirkung für Hochschulen und Studierende
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel hat über die beiden konkreten Fälle hinaus Bedeutung. Das Gericht hat verallgemeinerungsfähige Regeln zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz in Prüfungssituationen an Universitäten aufgestellt. Diese betreffen sowohl die Beweisbarkeit des KI-Einsatzes als auch die angemessenen Sanktionen bei Verstößen.
"Die Urteile können für andere, ähnlich gelagerte Fälle Signalwirkung haben", heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Damit erhalten Hochschulen eine klare rechtliche Grundlage, um gegen unerlaubte KI-Nutzung in Prüfungsleistungen vorzugehen.
Rechtsmittel zugelassen
Allerdings sind die beiden Urteile noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Kassel das Rechtsmittel der Berufung zugelassen. Die Aktenzeichen der Verfahren lauten 7 K 2134/24.KS und 7 K 2515/25.KS.
Diese Entwicklung zeigt, wie sich Hochschulen und Gerichte mit den Herausforderungen der Digitalisierung im Bildungsbereich auseinandersetzen müssen. Während KI-Tools in vielen Bereichen des Studiums hilfreich sein können, bleibt ihr unerlaubter Einsatz in Prüfungssituationen ein schwerwiegender Verstoß gegen die akademische Integrität.



