Münchner Schulen: Über 600.000 Euro Bußgelder für Schulschwänzer im Jahr 2025
München: 600.000 Euro Bußgelder für Schulschwänzer 2025

Hohe Bußgelder für Schulschwänzer in München

Im Jahr 2025 mussten Schulschwänzer in der bayerischen Landeshauptstadt München Bußgelder in Höhe von insgesamt über 600.000 Euro bezahlen. Dies geht aus aktuellen Daten hervor, die ein alarmierendes Bild der Schulabsentismus-Problematik zeichnen. Insgesamt wurden in München 2.128 Bußgeldbescheide verhängt, die aus 2.844 eingeleiteten Bußgeldverfahren resultierten.

Berufsschulen als Hauptproblembereich

Eine detaillierte Aufschlüsselung der Zahlen zeigt deutliche Unterschiede zwischen den Schulformen. Während an Gymnasien und Wirtschaftsschulen kaum Anzeigen verzeichnet wurden, konzentrierten sich die Verfahren massiv auf andere Schularten. An erster Stelle stehen dabei Berufsschulen mit 1.179 Anzeigen, gefolgt von Mittelschulen (812 Anzeigen), Grundschulen (624 Anzeigen) und Förderschulen (136 Anzeigen).

Die Bußgelder selbst können je nach Schwere des Verstoßes zwischen 5 und 1.000 Euro betragen. Die Gesamtsumme von 623.877 Euro unterstreicht die erhebliche finanzielle Dimension dieses Problems.

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Fehlende zentrale Daten und Gründerforschung

Das bayerische Kultusministerium betont, dass es keine zentral gesammelten Daten zu Schulschwänzern gibt. Die Erfassung von Fehlzeiten – sowohl entschuldigter als auch unentschuldigter – liegt im Verantwortungsbereich der einzelnen Schulen. Von einem zentralen Meldeverfahren wird abgesehen, unter anderem wegen des zu erwartenden erheblichen Verwaltungsaufwands.

Zu den konkreten Gründen für das Schulschwänzen können weder das Ministerium noch die Kommunen belastbare Aussagen treffen, da hierfür das notwendige Datenmaterial fehlt. Aus pädagogischer und psychologischer Sicht werden jedoch verschiedene mögliche Ursachen genannt, darunter Schulangst, Schulphobie oder ein zurückhaltendes Verhalten der Erziehungsberechtigten.

Steigende Tendenz auch im Umland

Die Problematik beschränkt sich nicht nur auf München selbst. Auch im Landkreis München ist ein deutlicher Anstieg der Bußgeldverfahren zu verzeichnen: von 71 Fällen im Jahr 2022 auf 247 Fälle im Jahr 2025. In Nürnberg gab es im vergangenen Jahr 1.848 Anzeigen, nach 1.529 im Jahr 2024.

Unterstützungsangebote und Sanktionen

Um dem Problem zu begegnen, stehen den Schulen vor Ort umfangreiche Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung. Dazu zählen mehr als 1.800 Beratungslehrkräfte und über 1.100 Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Zusätzlich können die neun Staatlichen Schulberatungsstellen in Bayern kontaktiert werden.

Die Schulen ergreifen zunächst pädagogische Maßnahmen und beziehen bei Bedarf Schulpsychologen, Beratungslehrkräfte oder Jugendhilfeträger ein. Greifen diese Maßnahmen nicht, wird die Kreisverwaltungsbehörde eingeschaltet, die ein Bußgeld verhängen kann. Als letztes Mittel – in der Praxis sehr selten angewendet – kommt der Schulzwang in Betracht.

Das Kultusministerium betont, dass das dezentrale Verfahren sich in Bayern bewährt habe. Dennoch bleibt die hohe Zahl der Bußgeldverfahren und die fehlende systematische Datenerhebung zu den Ursachen eine Herausforderung für das Bildungssystem.

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