Thüringen: Weniger Abschlüsse in Regelstudienzeit, mehr Langzeitstudiengebühren
Thüringen: Mehr Langzeitstudiengebühren bei weniger Regelabschlüssen

Thüringen: Rückgang bei Abschlüssen in Regelstudienzeit führt zu mehr Langzeitstudiengebühren

Die Zahl der Studierenden, die in Thüringen ihr Studium innerhalb der vorgesehenen Regelstudienzeit abschließen, ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken. Dies hat direkte finanzielle Konsequenzen: Immer mehr Studierende müssen Langzeitstudiengebühren zahlen, wenn sie die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschreiten.

Steigende Gebührenzahlen bei sinkenden Regelabschlüssen

Laut einer parlamentarischen Anfrage des Landtagsabgeordneten Christian Schaft (Linke) stieg die Zahl der Langzeitstudiengebühren-Zahler im vergangenen Jahr auf 3.128 Studierende. Im Jahr 2024 waren es noch 3.062 und 2023 lediglich 2.976. Diese Gebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester werden fällig, sobald die Regelstudienzeit eines Studienganges um mehr als vier Semester überschritten wird.

Thüringen gehört mit dieser Praxis zu den Ausnahmen unter den Bundesländern, da in vielen anderen Regionen Deutschlands keine derartigen Langzeitstudiengebühren erhoben werden. Die staatlichen Thüringer Hochschulen verzeichneten im Jahr 2024 lediglich 2.873 von insgesamt 8.681 Bachelor- und Master-Abschlussprüfungen innerhalb der Regelstudienzeit, was einem Anteil von nur 33 Prozent entspricht.

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Strukturelle Probleme statt individueller Versäumnisse

Der Anteil der Abschlüsse in Regelstudienzeit hat sich damit deutlich verringert. Im Jahr 2021 lag er noch bei etwa 39 Prozent, wobei damals Sonderregelungen aufgrund der Corona-Pandemie die Zahlen beeinflussen konnten. Christian Schaft betont: „Angesichts der Zahlen kann nicht von individuellen Problemen bei den Studierenden zur Überschreitung der Regelstudienzeit gesprochen werden. Es handelt sich um strukturelle Probleme.“

Der Abgeordnete kritisiert insbesondere geplante Maßnahmen wie die Einführung einer Höchststudiendauer, wie sie etwa die Technische Universität Ilmenau und die Friedrich-Schiller-Universität Jena erwägen. Solche Ansätze würden die eigentlichen Ursachen für die Überschreitung der Regelstudienzeiten nicht angehen.

Forderung nach besserer Unterstützung statt zusätzlicher Belastung

Statt weiterer Restriktionen fordert Schaft mehr unterstützende Angebote für Studierende. Als positives Beispiel nennt er die Hochschulsozialarbeit in Nordhausen. Zudem sollten Studiengangs- und Prüfungspläne kritisch überprüft werden. Auf finanzieller Seite müsse der Druck von den Studierenden genommen werden.

Konkrete Vorschläge des Abgeordneten umfassen:

  • Ein Notfalldarlehen für Studierende in Thüringen zur Überbrückung langer Wartezeiten bei Bafög-Entscheidungen
  • Einfacheren Zugang zu Beratungsangeboten
  • Bessere Anerkennung von Auslandssemestern ohne Nachteile für die Regelstudienzeit

Schaft erklärt: „Studierende, die sich keine Sorge um ihren Lebensunterhalt machen müssen, einfach und unkompliziert Beratungsangebote in Anspruch nehmen können und wissen, dass ein Auslandssemester kein Nachteil für die Regelstudienzeit ist, können sorgenfrei studieren und auch früher ihr Studium erfolgreich abschließen.“

Härtefallregelungen bieten begrenzte Entlastung

Unter bestimmten Umständen können Studierende durch eine Härtefallregelung von den Langzeitstudiengebühren befreit werden. Das Deutsche Studierendenwerk weist darauf hin, dass Behinderungen oder chronische Krankheiten das Studium verzögern und somit zur Überschreitung der gebührenfreien Semesterhöchstgrenze führen können. Betroffene müssen jedoch rechtzeitig Anträge stellen, den Härtefall begründen und entsprechende Nachweise erbringen.

Die Entwicklung in Thüringen zeigt deutlich, dass die Diskussion um Studienbedingungen und finanzielle Belastungen von Studierenden weiter an Bedeutung gewinnt. Während die Zahl der Langzeitstudiengebühren-Zahler steigt, sinkt gleichzeitig der Anteil derjenigen, die ihr Studium im vorgesehenen Zeitrahmen abschließen können.

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