Urteil erwartet: Jüdischer Student klagt FU Berlin wegen Antisemitismus-Vorwürfen
Urteil: Jüdischer Student klagt FU Berlin wegen Antisemitismus

Urteil im Antisemitismus-Prozess gegen Freie Universität Berlin steht bevor

Das Verwaltungsgericht Berlin wird heute, am 23. März 2026, sein lang erwartetes Urteil in einem bedeutenden Rechtsstreit verkünden. Im Zentrum steht die Klage des jüdischen Studenten Lahav Shapira gegen die Freie Universität Berlin (FU). Der 32-Jährige wirft der renommierten Hochschule vor, nicht ausreichend gegen antisemitische Diskriminierung vorzugehen und damit gegen das Berliner Hochschulgesetz zu verstoßen.

Konkreter Vorfall und rechtliche Vorwürfe

Der Auslöser der Klage war ein schwerwiegender physischer Angriff auf Shapira im Februar 2024. Bei einer zufälligen Begegnung in Berlin-Mitte wurde er von einem Kommilitonen attackiert und verletzt. Shapiras Anwälte argumentierten in der mündlichen Verhandlung, dass sich an der FU ein „antisemitisch geprägtes Klima“ ausgebreitet habe. Die Universität verletze ihre gesetzliche Pflicht, Diskriminierungen aktiv zu verhindern und ihre Studierenden angemessen zu schützen.

Position der Freien Universität Berlin

Die FU Berlin bestreitet die Vorwürfe entschieden und verweist auf ihre umfangreichen Maßnahmen. Hochschulvertreter präsentierten erneut ihr umfassendes Konzept für Antidiskriminierung und Diversität, das den gesetzlichen Anforderungen entsprechen soll. Zudem existiere eine spezielle „Stabsstelle Diversity und Antidiskriminierung“ sowie eine verbindliche Antidiskriminierungssatzung. Die Rechtsvertreter der Universität beantragten die Abweisung der Klage mit der Begründung, diese sei zu unkonkret formuliert und die ergriffenen Maßnahmen würden den gesetzlichen Vorgaben genügen.

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Paralleler Strafprozess zum Angriff

Der physische Angriff auf Lahav Shapira beschäftigt derzeit auch das Landgericht Berlin in einem separaten Strafverfahren. Der Täter, inzwischen 25 Jahre alt, hatte Berufung gegen seine Verurteilung zu einer dreijährigen Haftstrafe eingelegt. Das Amtsgericht Tiergarten hatte ihn in erster Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt und die Tat ausdrücklich als „antisemitischen Gewaltexzess“ bewertet. Im Berufungsprozess sollen heute die Plädoyers gehalten werden, ein Urteil wird jedoch voraussichtlich an einem späteren Termin verkündet.

Bedeutung und Ausblick

Die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird mit Spannung erwartet, da sie weitreichende Implikationen für den Umgang deutscher Hochschulen mit Antisemitismus haben könnte. Sollte das Gericht Shapiras Klage stattgeben, könnte dies eine verstärkte Rechtspflicht für Universitäten begründen, konkretere und wirksamere Schutzmaßnahmen gegen antisemitische Diskriminierung zu ergreifen. Die FU Berlin betont hingegen ihre bereits bestehenden Strukturen und sieht sich den gesetzlichen Anforderungen gewachsen. Unabhängig vom Ausgang unterstreicht der Fall die anhaltende gesellschaftliche Relevanz des Themas Antisemitismus im Bildungsbereich.

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