US-Gericht beendet Abschiebeverfahren gegen türkische Doktorandin nach Gaza-Kommentar
Ein US-Einwanderungsgericht hat das Abschiebeverfahren gegen die türkische Doktorandin Rümeysa Öztürk eingestellt, die nach einem Meinungsbeitrag zum Gaza-Krieg wochenlang in Abschiebehaft gesessen hatte. Das US-Heimatschutzministerium konnte nicht nachweisen, dass Öztürk ausreisepflichtig sei, teilten ihre Anwälte am Montag (Ortszeit) in einem Schreiben an ein Bundesberufungsgericht mit. Das Gericht hat das Verfahren bereits am 29. Januar eingestellt, wobei die Behörde noch die Möglichkeit hat, Berufung einzulegen.
Festnahme nach Meinungsbeitrag in Campuszeitung
Auslöser der Festnahme war ein Meinungsbeitrag in der Campuszeitung der Tufts University im US-Bundesstaat Massachusetts, den Öztürk 2024 mitverfasst hatte. Darin kritisierten die Studierenden die Haltung der Universitätsleitung zum Gaza-Krieg. Im März 2025 wurde sie von zivil gekleideten Beamten nahe ihrer Wohnung festgenommen und in ein Abschiebegefängnis im Bundesstaat Louisiana gebracht. Videoaufnahmen der Festnahme lösten landesweite Empörung aus.
Freilassung nach sechs Wochen unrechtmäßiger Haft
Nach mehr als sechs Wochen Haft ordnete ein Bundesrichter die Freilassung Rümeysa Öztürks an und bewertete die Inhaftierung als unrechtmäßig, wie US-Medien berichteten. „Heute atme ich erleichtert auf“, erklärte Öztürk laut der US-Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU), die sie juristisch unterstützt. Ihr Fall könne anderen Hoffnung geben, die Unrecht durch die US-Regierung erfahren hätten.
Fall reiht sich in mehrere Verfahren gegen internationale Studierende ein
Der Fall reiht sich ein in mehrere Verfahren gegen internationale Studierende, die wegen pro-palästinensischer Proteste ins Visier der US-Behörden gerieten. Die US-Regierung hatte Öztürk vorgeworfen, sich für die islamistische Hamas eingesetzt zu haben. Ihre Anwälte wiesen dies zurück und erklärten, die Rechtsauffassung der Regierung ermögliche es, Nicht-US-Bürger „aus Vergeltung für ihre Meinungsäußerungen monatelang zu inhaftieren“, solange Abschiebeverfahren eingeleitet würden.
Kontroverse Reaktionen und politische Dimension
Ein Sprecher des Heimatschutzministeriums sprach laut NBC News von „richterlichem Aktivismus“ und bezeichnete Öztürk als „Terror-Sympathisantin“. Visa für ausländische Studierende seien „ein Privileg und kein Recht“. Diese Aussagen unterstreichen die politische Brisanz des Falls, der grundlegende Fragen zur Meinungsfreiheit und zum Umgang mit ausländischen Akademikern in den USA aufwirft.
Die Entscheidung des Gerichts markiert einen wichtigen Präzedenzfall für den Schutz der Meinungsfreiheit von internationalen Studierenden in den Vereinigten Staaten. Sie zeigt, dass rechtliche Schritte gegen Personen, die ihre politischen Ansichten äußern, auf klare rechtliche Grenzen stoßen können, selbst in einem hochpolitischen Umfeld wie dem Gaza-Konflikt.



