Vater verklagt Brandenburg: Staat soll bei Unterrichtsausfall Privatlehrer bezahlen
Vater klagt: Staat soll bei Unterrichtsausfall Privatlehrer zahlen

Vater verklagt Brandenburg: Staat soll bei Unterrichtsausfall Privatlehrer bezahlen

Jens Schröder aus Prenzlau in Brandenburg ist zutiefst verärgert. Seit dem 20. Februar dieses Jahres erhält sein Sohn am örtlichen Gymnasium keinen regulären Physikunterricht mehr. Grund dafür ist die langfristige Erkrankung eines der beiden Physiklehrer. Für Schröder stellt dieser Zustand eine klare Verletzung des Rechts auf Bildung dar – und er zieht nun vor das Verfassungsgericht.

Seit Wochen kein Physikunterricht

„Es geht um eine Grundsatzentscheidung“, erklärt Jens Schröder entschlossen. Die Schulleitung hatte die Eltern per E-Mail informiert, dass in den Jahrgangsstufen 8 und 9 für das gesamte Halbjahr kein regulärer Physikunterricht stattfinden wird. Selbst angekündigte Physiktage zum Nachholen des Stoffes blieben bisher aus. Schröder äußert sich skeptisch: „Die Schüler können an einem einzigen Physiktag nur begrenzt Stoff aufnehmen.“

Forderung nach Distanzunterricht in Präsenz

Der Vater fordert das Staatliche Schulamt Frankfurt (Oder) auf, spätestens ab dem 4. Mai für einen Distanzunterricht in Präsenz zu sorgen. „Die Schüler sitzen im Klassenraum, und ein Physiklehrer von einem anderen Gymnasium unterrichtet sie mit“, schlägt er vor. Diese technische Möglichkeit sei bereits vorhanden und durch das Schulgesetz gedeckt. Der verbliebene Physiklehrer könnte anschließend die online gestellten Aufgaben kontrollieren.

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Klage für Grundsatzurteil geplant

Sollte diese Lösung nicht umgesetzt werden, fordert Schröder die Bezahlung eines Privatlehrers durch den Staat. Seine Klage stützt sich auf Paragraf 44 Absatz 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes, der Schülern Unterricht nach der geltenden Stundentafel garantiert. „Wer Unterricht ausfallen lässt, verletzt damit das Grundgesetz, die Landesverfassung und das Brandenburgische Schulgesetz“, argumentiert er.

Obwohl die Schule mittlerweile einen neuen Lehrer ab dem 18. Mai in Aussicht gestellt hat, will Schröder dennoch klagen. „Der Staat hat Pflichten, die er erfüllen muss. Es gibt ein Recht auf Bildung“, betont er. Sein Ziel ist ein Grundsatzurteil, das Eltern das Recht einräumt, bei Unterrichtsausfall auf Kosten des Staates einen Privatlehrer zu engagieren.

Lehrermangel im ländlichen Raum

Das Problem des Unterrichtsausfalls ist in Brandenburg nicht neu. Im Land gibt es aktuell mehr als 740 offene Lehrerstellen. Bildungsminister Gordon Hoffmann (CDU) kündigte an, 250 der im vergangenen Jahr gestrichenen 340 Stellen noch besetzen zu wollen. Für die kommenden Jahre will sich die Politik auf die Grundkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen konzentrieren.

Schröder kritisiert diese Entwicklung scharf: „Seit Jahren fallen an unseren Grundschulen massiv Stunden aus; inzwischen trifft das auch das Gymnasium“. Besonders im ländlichen Bereich seien die Folgen spürbar. Er berichtet von Schülern, die zeitweise gar keinen Mathematikunterricht hatten – ein für ihn unhaltbarer Zustand.

Erfolgreiche Klage als Präzedenzfall

Für Jens Schröder ist dies nicht die erste juristische Auseinandersetzung mit den Behörden. Bereits zuvor klagte er erfolgreich gegen die Höhe der Essensversorgung in städtischen Kitas und Schulen in Prenzlau. Die Stadt hatte gegen das Kindertagesstättengesetz verstoßen und zu hohe Beiträge verlangt. „Daraufhin musste die Stadt Prenzlau die zu viel gezahlten Beiträge an die Eltern zurückzahlen; in unserem Fall erhielten wir 400 Euro zurück“, erklärt Schröder.

Die aktuelle Klage wird er selbst finanzieren. Bis zum 4. Mai erwartet er eine Antwort des Schulamtes auf sein Schreiben, das dort als Beschwerde gewertet wurde. Seinem Schulleiter macht Schröder keine Vorwürfe: „Er bemühte sich um Ersatz, doch letztlich entscheidet er nicht über Neueinstellungen“.

Für den Vater aus Prenzlau geht es um mehr als nur den Physikunterricht seines Sohnes. Es geht um das grundlegende Recht auf Bildung und die Verantwortung des Staates, dieses Recht auch in Zeiten des Lehrermangels zu gewährleisten.

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