Vater verklagt Brandenburg wegen ausgefallenem Physikunterricht: Kampf um Bildungsrecht
Jens Schröder aus Prenzlau hat genug. Seit Februar erhält sein Sohn am örtlichen Gymnasium keinen regulären Physikunterricht mehr – ein Zustand, den der Vater als unhaltbar bezeichnet. Nun zieht Schröder vor das Verfassungsgericht und verklagt das Land Brandenburg. Es geht um eine Grundsatzentscheidung, betont er im Gespräch.
Seit Wochen kein Physikunterricht
Am 20. Februar informierte die Schulleitung per E-Mail, dass in den Jahrgangsstufen 8 und 9 aufgrund der langfristigen Erkrankung eines Physiklehrers kein regulärer Physikunterricht stattfindet. Die Schule lässt die Stunden einfach ausfallen, kritisiert Schröder. Auch angekündigte Physiktage zum Nachholen des Schulstoffs fanden bisher nicht statt.
Forderung nach Distanzunterricht in Präsenz
Schröder fordert das Staatliche Schulamt Frankfurt (Oder) auf, spätestens ab dem 4. Mai Distanzunterricht in Präsenz zu organisieren. Die Schüler sitzen im Klassenraum, und ein Physiklehrer von einem anderen Gymnasium unterrichtet sie online, schlägt er vor. Diese technische Möglichkeit existiere bereits und sei im Schulgesetz verankert.
Klage auf Basis des Schulgesetzes
Die geplante Klage stützt sich auf Paragraf 44 Absatz 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes, der Schülern Unterricht nach der geltenden Stundentafel garantiert. Wer Unterricht ausfallen lässt, verletzt damit das Grundgesetz, die Landesverfassung und das Schulgesetz, argumentiert Schröder. Falls bis zum 4. Mai keine Lösung gefunden wird, fordert er die Bezahlung eines Privatlehrers durch den Staat.
Lehrermangel in Brandenburg
Im Land Brandenburg gibt es derzeit mehr als 740 offene Lehrerstellen. Bildungsminister Gordon Hoffmann (CDU) kündigte an, 250 der im vergangenen Jahr gestrichenen 340 Stellen noch zu besetzen. Seit Jahren fallen an unseren Grundschulen massiv Stunden aus; inzwischen trifft das auch das Gymnasium, berichtet Schröder. Besonders im ländlichen Bereich sei die Situation prekär.
Reaktionen und weitere Schritte
Das Schulamt hat Schröders Schreiben als Beschwerde gewertet und muss bis zum 4. Mai antworten. Zudem soll ab dem 18. Mai ein neuer Physiklehrer am Gymnasium starten. Wir freuen uns, dass die Schüler wieder regelmäßig Physikunterricht bekommen sollen, sagt Schröder. Dennoch will er klagen, um ein Grundsatzurteil zu erwirken. Der Staat hat Pflichten, die er erfüllen muss. Es gibt ein Recht auf Bildung, betont er.
Finanzierung der Klage
Die Klagekosten trägt Schröder selbst – ähnlich wie in einem früheren Fall gegen die Essensversorgung in Prenzlauer Kitas und Schulen. Damals musste die Stadt zu viel gezahlte Beiträge an die Eltern zurückerstatten; Schröder erhielt 400 Euro zurück. Unterrichtsausfall darf nicht passieren, resümiert er entschlossen.



