Vater verklagt Brandenburg: Ausfall des Physikunterrichts vor Gericht
Vater verklagt Brandenburg wegen Physikausfall (24.04.2026)

Jens Schröder aus Prenzlau ist sauer. Sein Sohn erhält seit Februar keinen Physikunterricht am Gymnasium. Der Vater verklagt nun das Land Brandenburg vor dem Verfassungsgericht. „Es geht um eine Grundsatzentscheidung“, sagt Schröder. Er kämpft seit Wochen dafür, dass sein Sohn wieder regulären Physikunterricht bekommt.

Was ist passiert?

Am 20. Februar dieses Jahres informierte die Schulleitung die Eltern per E-Mail, dass in diesem Halbjahr in den Jahrgangsstufen 8 und 9 kein regulärer Physikunterricht stattfindet. Grund ist die langfristige Erkrankung des Physiklehrers. Am Gymnasium unterrichten zwei Physiklehrer. Seit Februar fällt der Unterricht aus. Auch angekündigte Physiktage fanden nicht statt. Diese sollten helfen, den Schulstoff nachzuholen und Noten zu verbessern. Schröder steht diesen Tagen skeptisch gegenüber: „Die Schüler können an einem einzigen Physiktag nur begrenzt Stoff aufnehmen.“

Was fordert Schröder?

Er fordert das Staatliche Schulamt Frankfurt (Oder) auf, dafür zu sorgen, dass die Schule spätestens ab dem 4. Mai die Schüler im Rahmen eines Distanzunterrichts in Präsenz unterrichtet. Die Schüler sitzen im Klassenraum, und ein Physiklehrer von einem anderen Gymnasium unterrichtet sie per Video. Diese technische Möglichkeit existiert bereits. Der verbliebene Physiklehrer kontrolliert die online gestellten Aufgaben. Das Schulgesetz erlaubt dieses Vorgehen. „Uns ist wichtig, den Schülern Wissen zu vermitteln und ihnen die gleichen Chancen zu geben“, betont Schröder.

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Falls dies nicht bis zum 4. Mai umgesetzt wird, fordert er die Bezahlung eines Privatlehrers. Er würde einen Lehrer engagieren, der mit seinem Sohn Physik paukt. Die Klage stützt sich auf Paragraf 44 Absatz 2 des Schulgesetzes, der Schülern Unterricht nach der Stundentafel garantiert. Wer Unterricht ausfallen lässt, verletzt das Grundgesetz, die Landesverfassung und das Brandenburgische Schulgesetz.

Lehrermangel in Brandenburg

Im Land Brandenburg gibt es mehr als 740 offene Stellen. 250 der im vergangenen Jahr gestrichenen 340 Lehrerstellen sollen laut Bildungsminister Gordon Hoffmann (CDU) noch besetzt werden. Für die kommenden Jahre werde man sich auf Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen konzentrieren müssen. Schröder kritisiert: „Seit Jahren fallen an Grundschulen massiv Stunden aus; jetzt trifft es auch das Gymnasium. Einige Schüler hatten zeitlang gar keinen Matheunterricht. Das ist nicht hinnehmbar, besonders im ländlichen Bereich hängen wir hinterher.“

Er wandte sich an das Schulamt und das Bildungsministerium. Im Bereich Mathematik und Informatik stellte das Schulamt kurzfristig einen Ersatzlehrer ein. Die Schulleitung legte fest, dass der verbleibende Lehrer den Physikunterricht in den Klassenstufen 7 und 10 übernimmt.

Reaktionen und weitere Schritte

Ein Lehrer soll ab dem 18. Mai den Physikunterricht übernehmen; er muss nur noch den Arbeitsvertrag unterschreiben. Schröder erhielt die Eingangsbestätigung seines Schreibens vom Schulamt. Das Schulamt wertet sein Schreiben als Beschwerde, nicht als Antrag. Bis zum 4. Mai müssen sie antworten; Schröder erwartet einen Rechtsmittelbescheid. Dem Schulleiter macht er keine Vorwürfe: „Er bemühte sich um Ersatz, doch letztlich entscheidet er nicht über Neueinstellungen.“

Selbst wenn der neue Lehrer am 18. Mai beginnt, wird Schröder klagen. „Wir freuen uns, dass die Schüler wieder regelmäßig Physikunterricht bekommen, und hoffen, dass sie das Versäumte nachholen. Trotzdem werde ich klagen. Der Staat hat Pflichten, die er erfüllen muss. Es gibt ein Recht auf Bildung. Wir wollen ein Grundsatzurteil. Wenn der Staat seit drei Legislaturperioden versäumt, den Unterricht zu garantieren, muss ein Urteil festlegen, dass Eltern auf Kosten des Staates einen Privatlehrer engagieren können.“

Die Klage finanziert Schröder selbst, ähnlich wie im Fall gegen die Höhe der Essensversorgung in städtischen Kitas und Schulen. Damals verlangten die Träger statt 1,70 Euro pro Mahlzeit zwischen 3,04 und 3,16 Euro. Die Stadt Prenzlau musste die zu viel gezahlten Beiträge zurückzahlen; Schröder erhielt 400 Euro zurück.

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