Kindergeld bald automatisch: Finanzminister plant Vereinfachung für Familien
259 Euro pro Monat und Kind – bisher müssen Eltern diese Leistung aktiv beantragen. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) will das ändern und plant die automatische Auszahlung nach der Geburt. Doch nicht alle Familien profitieren sofort von dieser Vereinfachung.
Der aktuelle Stand und die geplanten Änderungen
Im vergangenen Jahr zahlte die Familienkasse rund 55 Milliarden Euro Kindergeld für 17,57 Millionen Kinder aus. Bisher müssen Eltern nach der Geburt ihres Kindes einen Antrag stellen, der oft als zusätzliche Belastung in einer ohnehin anstrengenden Zeit empfunden wird.
„Dann können Eltern nach der Geburt voll und ganz für ihr Baby da sein, statt sich mit unnötigem Papierkram herumzuschlagen“, erklärt SPD-Chef Klingbeil die Motivation hinter dem Vorhaben.
Wie soll das neue System funktionieren?
Das geplante Verfahren sieht vor, dass Standesämter nach der Anmeldung eines Neugeborenen automatisch das Bundeszentralamt für Steuern informieren. Dieses leitet die Daten dann an die Familienkasse weiter. Voraussetzung für die automatische Auszahlung ist, dass der Staat die Kontoverbindung (IBAN) von mindestens einem Elternteil kennt.
Wenn beide Elternteile ihre Kontonummern hinterlegt haben, erfolgt die Auszahlung zunächst automatisch an die Mutter. Familien, die damit nicht einverstanden sind, können diese Regelung ändern lassen.
Zeitplan und Umsetzung
Noch handelt es sich bei dem Vorhaben um einen Vorschlag des Finanzministeriums. Nach der Stellungnahme anderer Ministerien, Länder und Verbände muss der Bundestag darüber entscheiden.
Das neue Verfahren soll ab 2027 in zwei Stufen eingeführt werden:
- Im März 2027 erhalten zunächst Eltern automatisch Kindergeld, die bereits ein älteres Kind haben
- Ab November 2027 können dann auch Eltern mit ihrem ersten Kind auf den Antrag verzichten
Ausnahmen und weiterhin notwendige Anträge
Nicht alle Familien werden von der automatischen Auszahlung profitieren. In folgenden Fällen bleibt der Antrag weiterhin notwendig:
- Eltern mit erstem Kind, die Bürgergeld beziehen
- Eltern mit erstem Kind, die im Ausland leben, aber in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind
- Kindergeld für volljährige Kinder in Ausbildung oder Studium
Für diese Gruppen wird die Familienkasse weiterhin ein Begrüßungsschreiben mit einem vorausgefüllten Antrag versenden, der ergänzt und abgeschickt werden muss.
Sicherheitsbedenken und Missbrauchsrisiko
Das Finanzministerium sieht kein erhöhtes Missbrauchsrisiko durch das neue Verfahren. Alle Fälle würden weiterhin von den Familienkassen geprüft, sodass unkontrollierte Auszahlungen ausgeschlossen bleiben.
Die geplante Reform soll insbesondere jungen Familien in der anstrengenden Zeit nach der Geburt entlasten und Bürokratie abbauen. Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) betont: „Jetzt will die Regierung jungen Familien das Leben ein Stück einfacher machen.“



