Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einen Gesetzesentwurf zur Reform des Kindschaftsrechts vorgelegt, der insbesondere unverheirateten Paaren das Leben erleichtern und Konflikte zwischen getrenntlebenden Eltern entschärfen soll. Ein zentraler Punkt ist die Neuregelung des Umgangsrechts bei häuslicher Gewalt: Künftig soll die Vermutung, dass der Umgang mit beiden Elternteilen dem Kindeswohl dient, nicht mehr gelten, wenn ein Elternteil Gewalt gegen den anderen ausgeübt hat. In solchen Fällen kann das Umgangsrecht eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen werden.
Stärkung der Kinderrechte
Kinder ab 14 Jahren sollen künftig bei bestimmten Vereinbarungen der Eltern angehört werden müssen, etwa wenn es um regelmäßige Besuche bei Verwandten geht. Zudem wird die partnerschaftliche Betreuung gefördert, ohne dass ein bestimmtes Modell wie das Wechselmodell gesetzlich vorgeschrieben wird. Stattdessen soll im Einzelfall das Modell gewählt werden, das dem Kindeswohl am besten entspricht.
Gewaltprävention und Umgangspflegschaft
Familiengerichte können künftig soziale Trainingskurse und Gewaltpräventionsberatungen für gewalttätige Elternteile anordnen. Eine Umgangspflegschaft, bei der eine dritte Person den Kontakt begleitet, soll auch zum Schutz des betroffenen Elternteils möglich sein. Der Entwurf betont, dass Kinder nicht nur vor direkter Gewalt, sondern auch vor dem Miterleben von Gewalt geschützt werden müssen, da dies psychische und soziale Folgen haben kann.
Erleichterung für unverheiratete Paare
Für nicht verheiratete Eltern wird das Verfahren zur Erlangung des gemeinsamen Sorgerechts vereinfacht: Wenn der Vater die Vaterschaft anerkennt und die Mutter nicht widerspricht, erhalten beide automatisch das gemeinsame Sorgerecht, ohne dass eine separate Sorgerechtserklärung nötig ist. Dies reduziert bürokratische Hürden.
Keine radikale Reform
Die Reform ist behutsam angelegt und im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD bereits abgestimmt. Anders als die Vorgängerregierung, die weitreichendere Änderungen plante, setzt Hubig auf maßvolle Anpassungen. Der Entwurf sieht vor, dass die Gerichte stets die Umstände des Einzelfalls prüfen, insbesondere Art und Ausmaß der Gewalt sowie Wiederholungsgefahr.
Die Reform soll Kinder und Mütter besser schützen und gleichzeitig die Zusammenarbeit getrennter Eltern fördern. Die abschließende Beratung im Bundestag wird in den kommenden Monaten erwartet.



