Die junge Mutter Laura Bachmann lebt in einer verzweifelten Situation. Ihr Mann ist vor Kurzem tragisch verstorben, und ihre fünfjährige Tochter muss derzeit 900 Kilometer weit weg in Rostock bei der Großmutter betreut werden. Der Grund: In Waldburg, Baden-Württemberg, findet sich kein geeigneter Ganztags-Kita-Platz.
Ein Neuanfang mit Hindernissen
Laura Bachmann, geboren in Rostock, Mecklenburg-Vorpommern, war zuvor in Wittenberg ansässig. Am 4. April 2026 zog sie nach Edensbach bei Waldburg, weil sie eine Stelle als stellvertretende Museumsleiterin im Schloss Waldburg antrat. „Ich bin sehr froh über den Job“, sagt die studierte Asienwissenschaftlerin, „als Alleinerziehende bin ich auf das Geld angewiesen.“ Die Stelle war als Vollzeitstelle ausgeschrieben.
Rechtlicher Anspruch, aber keine Ganztagsbetreuung
Bei der Vertragsunterschrift vertraute Bachmann darauf, dass sie einen Kita-Platz für ihre Tochter erhalten würde. Tatsächlich besteht in Deutschland ein gesetzlicher Anspruch auf frühkindliche Förderung (§ 24 SGB VIII). Der Kindergarten Vogelnest in Waldburg sagte zwar zu, die Tochter aufzunehmen, jedoch nur an zwei Tagen pro Woche bis 14:30 Uhr und freitags bis 14:00 Uhr. Eine andere Kita ist nicht verfügbar, auch nicht im zwölf Kilometer entfernten Ravensburg.
„Mir tut die Trennung sehr weh“, sagt Bachmann. „Das kann keine Dauerlösung sein.“
Lösungsversuche der Behörden
Das Jugendamt hat Bachmann angeboten, eine private Ganztagsbetreuung nach den Kindergartenzeiten zu finanzieren. Dafür müsste sich jedoch eine ausgebildete Betreuungsperson finden. „Wir haben überall gefragt, aber im Umkreis von zehn Kilometern hat niemand die passende Ausbildung“, erklärt Bachmann.
Eine zweite Möglichkeit: Das Jugendamt würde sich an den Kosten einer Ausbildung beteiligen, wenn jemand bereit ist, das Kind zu betreuen. Bislang hat sich niemand gemeldet. Die dritte Option wäre, die Öffnungszeiten des Kindergartens auf 17 Uhr auszuweiten. Dafür müsste jedoch Personal eingestellt werden, was sich bei der geringen Kinderzahl nicht rechnet.
Rechtlich alles korrekt – aber nicht hilfreich
Obwohl ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht, beinhaltet dieser nicht zwingend eine Ganztagsbetreuung. Da Jugendamt und Gemeinde nach Kräften helfen, ist die Situation rechtlich einwandfrei. Für Bachmann bleibt das jedoch ein schwacher Trost.
Ost-West-Unterschiede deutlich spürbar
Die Mutter ist überrascht von den regionalen Unterschieden: „Ich zahle in Waldburg die dreifache Miete, die Kita-Kosten wären dreimal so hoch – und dafür bekomme ich nicht einmal eine Ganztagsbetreuung. Das hätte ich nie gedacht.“
Bachmann hofft nun, dass sich über diesen Bericht doch noch eine Betreuungsperson findet. Diese müsste das Kind an drei Nachmittagen pro Woche aus der Kita abholen und bis 17 Uhr betreuen. Entweder mit fertiger Ausbildung oder Bereitschaft zu einer kurzen Ausbildung.
Ein verzweifelter Hilferuf
Sollte sich niemand finden, müsste die Tochter bis zur Einschulung im Sommer 2027 bei der Großmutter in Rostock bleiben. „Das würde mir das Herz zerreißen“, sagt Laura Bachmann. Interessierte können sich per E-Mail melden: [email protected]



