Vaterschaft anfechten: Fachanwalt erklärt neue Rechte für leibliche Väter und kommende Änderungen
Männer, die vermuten, der leibliche Vater eines Kindes zu sein, stoßen rechtlich oft auf erhebliche Hürden. Dies gilt insbesondere, wenn die Mutter verheiratet ist oder ein anderer Mann die Vaterschaft bereits anerkannt hat. Eine umfassende Gesetzesreform soll diese Situation nun verbessern und die Rechte genetischer Väter stärken. Was gilt aktuell im deutschen Familienrecht? Und welche neuen Möglichkeiten eröffnen sich künftig für betroffene Väter?
Aktuelle Rechtslage: Vaterschaftsanerkennung und Anfechtung
Nach deutschem Recht ist die Mutter stets die Frau, die das Kind geboren hat. Die zweite Elternstelle wird automatisch vom Ehemann besetzt, sofern die Mutter verheiratet ist – unabhängig davon, ob er genetisch der Vater ist. Dies erklärt der Hamburger Fachanwalt für Familienrecht, Marko Oldenburger. Ist die Mutter unverheiratet, kann ein Mann die Vaterschaft anerkennen, beispielsweise beim Jugendamt oder Notar. Voraussetzung hierfür ist jedoch die ausdrückliche Zustimmung der Mutter. „Erst wenn beide Erklärungen vorliegen, wird der Mann rechtlicher Vater“, betont Oldenburger.
Besteht bereits ein rechtlicher Vater, etwa durch Ehe oder Anerkennung, müssen genetische Väter zunächst dessen Vaterschaft anfechten. Dafür müssen sie gegenüber dem Familiengericht darlegen, dass sie der Mutter in der möglichen Empfängniszeit beigewohnt haben. Wird die bestehende rechtliche Vaterschaft erfolgreich aufgehoben, kann die eigene Vaterschaft festgestellt werden. Kompliziert wird es jedoch, wenn sich zwischen Kind und rechtlichem Vater eine sozial-familiäre Beziehung entwickelt hat, beispielsweise durch gemeinsames Zusammenleben und Übernahme von Verantwortung. Nach bisheriger Rechtslage kann dies eine erfolgreiche Anfechtung verhindern.
Gesetzesreform: Stärkung der Rechte genetischer Väter
Das Bundesverfassungsgericht hat diese unbefriedigende Situation beanstandet und den Gesetzgeber aufgefordert, die Rechte genetischer Väter zu stärken. Die geplante Reform setzt dieses Urteil um und zielt darauf ab, leiblichen Vätern ein effektiveres Verfahren zur Erlangung der rechtlichen Vaterschaft zu bieten. Künftig soll stärker berücksichtigt werden, ob und wie sich der genetische Vater selbst um eine rechtliche Anerkennung bemüht hat.
Eine bedeutende Neuerung betrifft bereits abgeschlossene Verfahren: Unter bestimmten Voraussetzungen können diese wieder aufgenommen werden, etwa wenn eine frühere sozial-familiäre Beziehung zum rechtlichen Vater inzwischen weggefallen ist. „Dann kann der damals unterlegene leibliche Vater eine Wiederaufnahme beantragen“, erläutert Oldenburger. Maßgeblich bleibt jedoch stets eine individuelle Prüfung durch das Familiengericht, das im Einzelfall entscheidet, ob eine Änderung der rechtlichen Vaterschaft dem Kindeswohl entspricht.
Praktische Schritte: Vaterschaftsfeststellung und rechtliche Unterstützung
Wer seine Vaterschaft feststellen lassen möchte, benötigt in der Regel ein gerichtliches Verfahren. Dabei wird üblicherweise ein genetisches Abstammungsgutachten eingeholt. Private DNA-Tests sind nur dann verwertbar, wenn alle Beteiligten zugestimmt haben und das Gutachten den rechtlichen Anforderungen entspricht. Eine anwaltliche Vertretung ist zwar nicht zwingend erforderlich, kann jedoch hilfreich sein, um das Verfahren zu initiieren und fachkundig zu führen. „Das empfiehlt sich grundsätzlich“, rät Oldenburger.
Die Reform verspricht, die rechtlichen Hürden für leibliche Väter zu reduzieren und mehr Gerechtigkeit in familienrechtlichen Angelegenheiten zu schaffen. Betroffene sollten sich frühzeitig über ihre Rechte informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch nehmen.



