Reform der Vaterschaftsanfechtung: Was sich für leibliche Väter jetzt ändert
Männer, die vermuten, der leibliche Vater eines Kindes zu sein, hatten es bislang oft schwer, auch rechtlich als Vater anerkannt zu werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Mutter verheiratet ist oder ein anderer Mann die Vaterschaft bereits anerkannt hat. Eine umfassende Gesetzesänderung soll nun die Rechte betroffener Väter deutlich stärken und das Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft erleichtern.
Rechtlicher Vater ist nicht automatisch der genetische
Nach deutschem Recht gilt zunächst: Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat. Die zweite Elternstelle wird automatisch vom Ehemann besetzt, wenn die Mutter verheiratet ist – auch dann, wenn er genetisch nicht der Vater ist, erläutert der Hamburger Fachanwalt für Familienrecht Marko Oldenburger. Ist die Mutter unverheiratet, kann ein Mann die Vaterschaft anerkennen – etwa beim Jugendamt oder Notar. Voraussetzung ist jedoch die ausdrückliche Zustimmung der Mutter.
„Erst wenn beide Erklärungen vorliegen, wird der Mann rechtlicher Vater“, betont Oldenburger. Ist bereits ein rechtlicher Vater vorhanden, also etwa der Ehemann oder wenn ein anderer Mann mit Zustimmung der Mutter die Vaterschaft anerkannt hat, müssen genetische Väter zunächst dessen Vaterschaft anfechten. Dafür müssen sie gegenüber dem Gericht erklären, dass sie der Mutter in der möglichen Empfängniszeit „beigewohnt“ haben – so der spezifische rechtliche Begriff.
Komplizierte Fälle: Die sozial-familiäre Beziehung
Besonders kompliziert wird es vor allem dann, wenn sich zwischen Kind und rechtlichem Vater bereits eine sogenannte sozial-familiäre Beziehung entwickelt hat – etwa weil dieser mit dem Kind zusammenlebt und kontinuierlich Verantwortung übernimmt. Nach bisheriger Rechtslage konnte eine solche Bindung eine erfolgreiche Anfechtung der Vaterschaft verhindern oder erheblich erschweren.
Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Situation ausführlich beanstandet und den Gesetzgeber aufgefordert, die Rechte genetischer Väter zu stärken. Künftig soll stärker berücksichtigt werden, ob und wie sich der genetische Vater selbst um eine rechtliche Anerkennung bemüht hat und welche konkreten Schritte er unternommen hat.
Wichtige Neuerungen der Reform
Eine wichtige Neuerung betrifft bereits abgeschlossene Verfahren: Unter bestimmten Voraussetzungen könnten diese wieder aufgenommen werden – etwa wenn eine frühere sozial-familiäre Beziehung zum rechtlichen Vater inzwischen weggefallen ist oder sich die Umstände signifikant verändert haben.
„Dann kann der damals unterlegene leibliche Vater eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen“, erklärt Oldenburger. Maßgeblich bleibt jedoch eine sorgfältige Prüfung durch das zuständige Familiengericht, das im Einzelfall entscheidet, ob eine Änderung der rechtlichen Vaterschaft tatsächlich dem Kindeswohl entspricht und welche Auswirkungen auf die emotionale Entwicklung des Kindes zu erwarten sind.
Praktische Schritte für Betroffene
Wer seine Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen möchte, benötigt in der Regel ein formelles gerichtliches Verfahren. Dort wird üblicherweise ein genetisches Abstammungsgutachten eingeholt, das wissenschaftlich fundierte Ergebnisse liefert. Private DNA-Tests sind nur dann verwertbar, wenn alle beteiligten Parteien ausdrücklich zugestimmt haben und das Gutachten den strengen rechtlichen Anforderungen entspricht.
Eine anwaltliche Vertretung ist zwar nicht zwingend erforderlich, kann aber erheblich helfen, das Verfahren zu initiieren und professionell zu führen. „Das empfiehlt sich grundsätzlich, insbesondere bei komplexen familiären Konstellationen“, rät Oldenburger. Die Reform zielt darauf ab, leiblichen Vätern ein effektiveres und transparenteres Verfahren zur Verfügung zu stellen, das ihnen die Erlangung der rechtlichen Vaterschaft ermöglicht, ohne dabei das Wohl des Kindes aus den Augen zu verlieren.



