Baden-Württemberg: Ex-Bürgermeisterin verliert Equal-Pay-Klage vor Verwaltungsgerichtshof
Ex-Bürgermeisterin verliert Equal-Pay-Klage in Baden-Württemberg

Equal-Pay-Klage abgewiesen: Ex-Bürgermeisterin unterliegt vor Gericht

Die ehemalige Bürgermeisterin des Schwarzwald-Kurortes Todtmoos, Janette Fuchs, ist mit ihrer Klage auf gleiche Bezahlung am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gescheitert. Die 59-jährige Politikerin hatte geklagt, weil sie während ihrer Amtszeit von 2014 bis 2022 schlechter bezahlt wurde als ihr männlicher Vorgänger und ihr männlicher Nachfolger. Der 4. Senat in Mannheim wies die Klage auf Schadensersatz und Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nun ab.

Urteil mit möglicher Revision

Eine detaillierte Begründung für das Urteil wird erst zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. Der Senat ließ jedoch die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu, was Fuchs und ihrem Anwalt die Möglichkeit gibt, den Fall in die nächste Instanz zu tragen. Bereits nach der Verhandlung am Donnerstag hatte sich die Klägerin dahingehend geäußert, dass sie im Falle einer Niederlage voraussichtlich weiterziehen würde.

Fuchs sieht sich aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert. „Da war mir klar, dass es nicht mit rechten Dingen zugeht“, erklärte sie in einem früheren Interview. Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte ihr in erster Instanz noch recht gegeben und die Gemeinde Todtmoos verurteilt, mehr als 36.500 Euro Schadensersatz sowie eine Art Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 Euro zu zahlen. Die etwa 2.000 Einwohner zählende Gemeinde ging jedoch in Berufung.

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Gemeinde bestreitet Diskriminierung

Die Gemeinde Todtmoos sieht nach Angaben ihres Anwalts André Friedl keinen Hinweis auf eine Benachteiligung von Fuchs aufgrund ihres Geschlechts und forderte die Abweisung der Klage. Die Richter am Verwaltungsgerichtshof regten während der Verhandlung einen Vergleich zwischen den Parteien an, verwiesen jedoch auf inhaltliche Schwierigkeiten. So sei der Vergleich mit dem 24 Jahre vor Fuchs ins Amt gekommenen Vorgänger problematisch, da im Protokoll des Gemeinderates Gründe – wenn auch keine umfassenden – für die schlechtere Besoldung genannt wurden.

Der Vergleich mit dem Nachfolger gestalte sich möglicherweise rechtlich schwierig, obwohl es hier Hinweise auf eine Ungleichbehandlung geben könnte. Laut Fuchs' Anwalt Jörg Düsselberg bezog sich der vom Verwaltungsgericht Freiburg zugesprochene Schadensersatz auf die Differenz der Bezüge zwischen den Besoldungsgruppen A 14 und A 15 für etwas mehr als die Hälfte ihrer Amtszeit. Janette Fuchs ist heute Pensionärin und der Ausgang des Verfahrens bleibt vorerst offen.

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