Demmin plant Kinder- und Jugendparlament: Mehr Mitsprache für junge Generation
Die Hansestadt Demmin macht konkrete Schritte zur Gründung eines Kinder- und Jugendparlaments. Nach mehr als einem Jahr Vorbereitung wurden nun Satzung und Geschäftsordnung für die neue Interessenvertretung erarbeitet, die jungen Menschen in der Stadt mehr politische Teilhabe ermöglichen soll.
Rechtliche Grundlage und lange Vorbereitungsphase
Das geplante Kinder- und Jugendparlament, kurz KiJuPa, reagiert auf das Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz Mecklenburg-Vorpommerns, das bereits im April 2024 in Kraft trat. Dieses Gesetz garantiert Heranwachsenden ein Mitbestimmungsrecht in Angelegenheiten, die sie selbst betreffen. Die Kommunen sind verpflichtet, entsprechende Beteiligungsmöglichkeiten zu schaffen.
Bereits im Januar 2025 hatten engagierte Jugendliche wie Jette Bolz und Connor Jannis Völs dem Ausschuss für Soziales, Schulen und Kultur ihre Ideen für die Umsetzung des Gesetzes präsentiert. Die damalige Begeisterung wurde jedoch gedämpft, als sich der Start des Parlaments als deutlich komplizierter erwies als erwartet. Die Ausschussmitglieder hatten zahlreiche kritische Nachfragen und erheblichen Diskussionsbedarf.
Details der neuen Satzung
Die nun vorgelegte Satzung klärt wesentliche Punkte, die zuvor noch offen waren:
- Das Kinder- und Jugendparlament wird kein offizielles Organ der Stadt, sondern ausschließlich beratende Funktionen übernehmen
- Bürgermeister, Stadtvertretung und Stadtverwaltung verpflichten sich zur Unterstützung der Arbeit
- Das Parlament soll zwischen fünf und elf Mitglieder umfassen
- Wahlberechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen, die in Demmin wohnen, zur Schule gehen, eine Ausbildung absolvieren oder arbeiten
- Mindestalter: 11 Jahre oder Besuch der fünften Klasse am Wahltag
- Maximalalter: 21 Jahre
- Wahl alle zwei Jahre
Kandidaten müssen sich zur aktiven Mitarbeit bereit erklären und dürfen keine extremistischen, antisemitischen oder fremdenfeindlichen Positionen vertreten.
Besondere Rolle des Sprechers
Die Satzung weist dem Sprecher des Kinder- und Jugendparlaments eine besondere Funktion zu:
- Er kann auf Antrag in der Stadtvertretung angehört werden, wenn städtische Planungen die Interessen junger Menschen berühren
- Er hat das Recht, Anliegen an Stadtvertretung, Ausschüsse und Verwaltung heranzutragen
- Er kann dem Ausschuss für Soziales, Schulen und Kultur Beschlussempfehlungen vorschlagen und Stellungnahmen abgeben
Anliegen und Anträge des Parlaments sollen innerhalb von drei Monaten behandelt und beantwortet werden.
Herausforderungen und nächste Schritte
Ein kritischer Punkt bleibt die Einladungspraxis: Das Kinder- und Jugendparlament soll zwar zu allen Beratungen der Stadtvertretung und Ausschüsse eingeladen werden, doch in Demmin finden gewichtige Teile der Beratungen nichtöffentlich statt. Sowohl der Finanzausschuss als auch die AG Haushalt tagen hinter verschlossenen Türen.
Im Gegenzug sind Mitglieder der Stadtvertretung und der Bürgermeister berechtigt, am öffentlichen Teil der Sitzungen des Kinder- und Jugendparlaments teilzunehmen.
Das Team des Jugendzentrums Friesenhöhe unterstützt die Gründungsinitiative aktiv. Axel Schulz kündigte an: "Wir werden dann in die Schulen gehen und für das Projekt werben." Die Vorbereitung auf die erste Wahl werde wahrscheinlich mit dem neuen Schuljahr starten, die eigentliche Arbeit des Parlaments beginne aber wohl "nicht vor Januar 2027".
Der Ausschuss für Soziales, Schulen und Kultur billigte Satzung und Geschäftsordnung nach redaktionellen Hinweisen einstimmig. Doch bis zur endgültigen Zustimmung der Stadtvertretung wird noch Zeit vergehen: Zuerst muss der Hauptausschuss die Entwürfe prüfen. Auf der Tagesordnung der kommenden Plenarsitzung ist das Kinder- und Jugendparlament daher noch nicht zu finden.



