Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette vor dem Landgericht Verden hat die Staatsanwaltschaft eine 15-jährige Haftstrafe gefordert. Die Anklagevertreterin bezeichnete die 67-Jährige als „Schwerverbrecherin“ und betonte die schweren psychischen Folgen für die Opfer. Klette habe keinerlei Reue gezeigt.
Vorwürfe: Versuchter Mord und schwerer Raub
Die Staatsanwaltschaft wirft Klette vor, gemeinsam mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub mehrere Raubüberfälle begangen zu haben. Dabei hätten sie eine „hohe kriminelle Energie“ und ein „brachiales Vorgehen“ an den Tag gelegt. Die Anklagebehörde fordert eine Verurteilung unter anderem wegen versuchten Mordes, schweren Raubes und Verstößen gegen Waffengesetze.
Überfälle auf Geldtransporter und Supermärkte
Die drei früheren RAF-Mitglieder sollen maskiert und teils schwer bewaffnet Geldtransporter und Supermärkte in mehreren Städten in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen überfallen haben. Das Trio soll zwischen 1999 und 2016 mehr als 2,7 Millionen Euro erbeutet haben, um sein Leben im Untergrund zu finanzieren.
Staatsanwältin: „Viele der Geschädigten haben Langzeitfolgen“
Strafverschärfend seien unter anderem die umfangreichen Planungen, die hohe Beute sowie die erheblichen psychischen Schäden bei den Opfern zu werten. „Viele der Geschädigten haben Langzeitfolgen“, sagte die Staatsanwältin. Die Raubüberfälle hätten nichts mit der RAF zu tun gehabt. Klette habe mit dem geraubten Geld ihr Leben und ihre Urlaube finanzieren wollen, „ohne Rücksicht auf Verluste“. Sie sei eine „Schwerverbrecherin“: „Da gibt es nichts schönzureden“, betonte die Anklagevertreterin.
Keine Freilassung aus Untersuchungshaft
Weil zu befürchten sei, dass Klette wieder zurück in den Untergrund gehe, dürfe sie bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung nicht aus der Untersuchungshaft entlassen werden, forderte die Staatsanwältin. Klette war im Februar 2024 in ihrer Berliner Wohnung festgenommen worden, von Garweg und Staub fehlt weiter jede Spur.



