15-Jähriger stiehlt Bus für Liebesbeweis: 130 Kilometer Fahrt zur Freundin
15-Jähriger stiehlt Bus für Liebesbeweis: 130 km Fahrt

Ungewöhnlicher Liebesbeweis: Teenager stiehlt Bus für 130-Kilometer-Fahrt

In einer außergewöhnlichen Aktion hat ein 15-jähriger Jugendlicher in Wiesbaden einen Linienbus gestohlen, um damit seine Freundin in Karlsruhe zur Schule zu bringen. Die Polizei steht vor mehreren ungeklärten Fragen zu diesem kriminellen, aber auch kuriosen Vorfall.

Die nächtliche Fahrt über Landesgrenzen hinweg

Am frühen Freitagmorgen entwendete der Teenager den Bus auf dem Betriebsgelände eines Verkehrsbetriebs in Wiesbaden. Mit einem Generalschlüssel setzte er das Fahrzeug gewaltlos in Gang und begann eine über 130 Kilometer lange Fahrt Richtung Karlsruhe. Erst gegen Mittag wurde der Diebstahl bei der Polizei gemeldet, nachdem zunächst angenommen worden war, ein Busfahrer sei mit einem falschen Fahrzeug unterwegs.

Polizei sucht Antworten auf offene Fragen

Die Ermittler stehen vor mehreren Rätseln. „Wie er an den Schlüssel gekommen ist und warum er den Bus so gut fahren konnte, wissen wir noch nicht“, erklärte eine Polizeisprecherin. Auch die Motivation für den ungewöhnlichen Transport der 14-jährigen Freundin zur Schule bleibt unklar. Der vollgetankte Bus war in der Nacht zuvor noch betankt worden, was die lange Fahrt ermöglichte.

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Festnahme und Folgen für den Jugendlichen

Eine Polizeistreife entdeckte den gestohlenen Bus in Karlsruhe, kurz nachdem der Jugendliche seine Freundin eingesammelt hatte. Der Teenager muss sich nun wegen Diebstahls und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Die Polizei übergab ihn an seine Erziehungsberechtigten. Erfreulicherweise blieb der Linienbus bei der gesamten Aktion unbeschädigt.

Obwohl die Geschichte zum Schmunzeln anregt, handelt es sich um einen klaren Rechtsverstoß. Die Ermittlungen zu den genauen Umständen und der Herkunft des Generalschlüssels dauern an. Dieser ungewöhnliche Fall zeigt, zu welchen Handlungen Jugendliche in der Pubertät bereit sein können – selbst wenn diese strafbar sind.

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