Jugendlicher zu Sozialstrafen verurteilt: Experimente mit biologischen Waffen und Sprengstoff
17-Jähriger verurteilt: Experimente mit Biowaffen und Sprengstoff

Jugendlicher zu Sozialstrafen verurteilt: Experimente mit biologischen Waffen und Sprengstoff

Ein 17-jähriger aus Zeithain im Landkreis Meißen ist wegen der Herstellung und des Besitzes einer biologischen Waffe sowie wegen Sprengstoffdelikten zu einer Jugendstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Riesa entschied, dass der Angeklagte keine Freiheitsstrafe verbüßen muss, da er nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft und des Gerichts nicht als gefährlich eingestuft wird. Stattdessen muss der Jugendliche an einem sozialen Trainingskurs teilnehmen, um die Ursachen für sein Verhalten zu ergründen.

Geständnis und Ermittlungshintergrund

Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht geständig und gab zu, im Alter von 16 Jahren ins Visier der Sicherheitsbehörden geraten zu sein. Den Ermittlungen zufolge hatte er ein extrem giftiges Gemisch aus Ricin und Aconitin hergestellt, das als biologische Waffe klassifiziert wird. Zudem bestellte er 13 Mal online Chemikalien, aus denen er Böller bastelte. Diese ließ er im Garten oder in der Nähe des elterlichen Hauses explodieren, was zu den Sprengstoffvorwürfen führte.

Gerichtsurteil folgt Staatsanwaltschaft

Das Gericht folgte in seinem Urteil weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die keine Hinweise darauf sah, dass der junge Mann jemanden schädigen oder verletzen wollte. Stattdessen trieb ihn nach Angaben der Ermittler ein wissenschaftliches und experimentelles Interesse an. Aufgrund des jugendlichen Alters des Angeklagten fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, um den Schutz des Minderjährigen zu gewährleisten.

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Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig und kann möglicherweise angefochten werden. Der Fall unterstreicht die Bedeutung von Aufklärung und präventiven Maßnahmen im Umgang mit gefährlichen Substanzen, insbesondere bei Jugendlichen mit technischem oder wissenschaftlichem Interesse.

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