Acht Jahre Haft für Totschlag auf Fehmarn: Gericht verurteilt 61-Jährigen
Das Landgericht Lübeck hat einen 61-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen Totschlags verurteilt. Der Angeklagte hatte im Mai 2025 auf der Ostseeinsel Fehmarn seine Ehefrau getötet und die Leiche anschließend in einem Graben abgelegt. Die Vorsitzende Richterin Gesine Brunkow erklärte, die Kammer sei überzeugt, dass der Mann seine Frau am 16. Mai 2025 im gemeinsamen Haus während eines Streits erwürgt habe. Der genaue Auslöser der Tat sei jedoch unklar geblieben.
Leiche von Radfahrern entdeckt
Nach der Tat schaffte der Angeklagte die Leiche seiner Ehefrau in einen Graben in der Nähe der Fehmarnsundbrücke. Dort wurde sie am 18. Mai gegen Mittag von Radfahrern aufgefunden. Die unterschiedlichen Einlassungen des Angeklagten, bei denen er von Suizid oder einem Unfall sprach, überzeugten das Gericht nicht, wie die Vorsitzende Richterin weiter ausführte. Der Angeklagte hatte in seinem letzten Wort betont, unschuldig zu sein, und verfolgte das noch nicht rechtskräftige Urteil mit gesenktem Kopf.
Jahrelange familiäre Probleme und Überforderung
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor achteinhalb Jahre Haft für den nicht vorbestraften Ehemann gefordert. Staatsanwältin Mareike Lindner verwies auf eindeutige Befunde der Rechtsmedizin. Was den Mann so in Rage versetzt habe, konnte der Prozess jedoch nicht aufklären. Fest stehe, dass der Angeklagte seit Jahren in der Ehe völlig überfordert war, weil seine Ehefrau psychisch erkrankt war, Alkoholprobleme hatte und oft aggressiv auftrat. Zum Zeitpunkt der Tat hatte das Opfer laut Anklage viel getrunken. Die Ehe habe gekriselt, und die Töchter hätten sich zurückgezogen. „Der Angeklagte ist selber darüber krank geworden“, berichtete die Staatsanwältin. Er habe Depressionen entwickelt.
Nebenklage sieht Tat als Ausdruck von Verzweiflung
Der Anwalt der Nebenklage, Ralph Gübner, verlas eine Nachricht einer Tochter, in der sie schwere Jahre zwischen Hoffnung und Verzweiflung schilderte, die die Familie durchlitten habe. Ihre Eltern hätten trotz aller Bemühungen keine richtige, professionelle Hilfe erhalten. „Er hat sie nie aufgegeben“, schrieb die Tochter über Vater und Mutter. Aus Sicht der Nebenklage geschah die Tat nicht aus Kälte oder Bosheit, sondern aus Verzweiflung. Es sei möglich, dass der Angeklagte sie verdränge, weil er es sich selbst nicht eingestehen könne.
Verteidigung plädierte auf Freispruch
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und für den Fall einer Verurteilung von einem minderschweren Fall ausgegangen, was das Gericht jedoch anders sah. Verteidiger Merlin Böttcher betonte, die Situation der Familie habe sich über Jahre immer weiter zugespitzt. Sein Mandant sei keine kaltblütige Person, sondern extrem überfordert gewesen. „Es handelt sich um einen Fall, der von größter Tragik für alle Beteiligten geprägt ist“, sagte Böttcher. Das Urteil markiert einen traurigen Höhepunkt in einer langen Geschichte familiärer Nöte und ungelöster Konflikte auf der idyllischen Ostseeinsel Fehmarn.



