Staatsanwaltschaft: Angeklagter wollte Horror-Figur Freddy Krueger nachahmen
Angeklagter wollte Freddy Krueger nachahmen

Berliner Mordprozess: Angeklagter soll Horror-Figur Freddy Krueger imitiert haben

Im Landgericht Berlin steht derzeit ein außergewöhnlicher Mordprozess an. Der 23-jährige Marten A. wird beschuldigt, im Dezember 2025 einen 69-jährigen Rentner getötet zu haben – angeblich in Nacheiferung des berüchtigten Film-Serienmörders Freddy Krueger aus der „Nightmare“-Horrorfilmreihe. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt: Der Angeklagte wollte das fiktive Traummonster nachahmen.

Sieben tödliche Messerstiche in Neu-Hohenschönhausen

Am Abend des 28. Dezember 2025 gegen 22.55 Uhr befand sich der Rentner Friedhelm W. auf dem Heimweg in Berlin-Neu-Hohenschönhausen. Von der Bushaltestelle Ernst-Barlach-Straße bewegte er sich in Richtung Hagenower Ring, als er auf Marten A. traf. Die beiden kannten sich aus der Nachbarschaft, weshalb der Senior völlig arglos war und nichts Böses ahnte.

Plötzlich griff der Angeklagte an. Sieben Messerstiche trafen den Rentner in Rücken, Hüfte, Schulter, Oberbauch und Gesicht. Die Verletzungen betrafen lebenswichtige Organe wie Leber, Lunge und Zwerchfell. Obwohl der Schwerverletzte schnell entdeckt wurde, hatte er aufgrund des massiven Blutverlustes keine Überlebenschance. Trotz sofortiger Reanimationsmaßnahmen verstarb Friedhelm W. gegen 23.30 Uhr.

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Selbstanzeige mit Verweis auf Film-Vorbild

Zur etwa gleichen Zeit stellte sich Marten A. auf dem Polizeiabschnitt 31 und gestand: „Ich habe jemanden abgestochen!“ Er übergab den Beamten drei Messer – zwei davon waren blutverschmiert, ein drittes unbenutzt. Die Parallelen zum Filmcharakter Freddy Krueger sind frappierend: Auch das brandnarbige Traummonster tötete seine Opfer mit Klingen, die an einem speziellen Metallhandschuh befestigt waren.

Laut Antragsschrift der Staatsanwaltschaft handelt es sich um eine „wahllose Tötung eines anderen Menschen aus reiner Lust an der Tötung in Nacheiferung des fiktiven Serienmörders“. Der Angeklagte soll an jenem Abend frustriert gewesen sein, weil er seinen Fernseher nicht mehr benutzen konnte. In Anlehnung an sein Vorbild trug er einen rot-dunkel gestreiften Pullover, schwarze Hose und schwarze Lederschuhe – das charakteristische Outfit des Horror-Charakters.

Psychiatrische Unterbringung statt Haftstrafe

Interessant ist die rechtliche Einordnung des Falls. Statt einer herkömmlichen Haftstrafe geht es für Marten A. um eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Grund ist eine diagnostizierte paranoide Erkrankung, aufgrund derer der Angeklagte bereits zum Tatzeitpunkt unter Betreuung stand.

Bei der ersten Verhandlung präsentierte sich der blonde junge Mann mit gepflegtem Kinnbart freundlich und zurückhaltend. Er gab bereitwillig seine Personalien an. Da der zuständige Gutachter zum Prozessauftakt fehlte, wurde die Verhandlung nach Verlesung der Antragsschrift vertagt. Die Fortsetzung ist für den 7. April angesetzt.

Die Ermittler sehen deutliche Hinweise auf die Verbindung zum Filmcharakter. Der bekannte Kinderreim „Eins, zwei, Freddy kommt vorbei. Drei, vier, schließ ab deine Tür…“ aus der Horrorfilmreihe scheint für den Angeklagten mehr als nur Unterhaltung gewesen zu sein. Obwohl Freddy Krueger in den Filmen vor allem Kinder tötet, wählte Marten A. ein erwachsenes Opfer aus seiner unmittelbaren Nachbarschaft.

Der Fall wirft Fragen nach dem Einfluss von Gewaltdarstellungen in Medien auf psychisch labile Personen auf und zeigt, wie fiktive Horrorfiguren in der Realität tragische Nachahmung finden können. Die psychiatrische Begutachtung wird entscheidend für die weitere Verfahrensgestaltung sein.

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