Berufungsgericht verurteilt Täter von Angriff auf jüdischen Studenten zu zweieinhalb Jahren Haft
Angriff auf jüdischen Studenten: Zweieinhalb Jahre Haft im Berufungsprozess

Berufungsgericht bestätigt Haftstrafe für brutalen Angriff auf jüdischen Studenten in Berlin

Mehr als zwei Jahre nach einem besonders brutalen Gewaltakt gegen den jüdischen Studenten Lahav Shapira in der Hauptstadt hat das Berliner Landgericht im Berufungsverfahren den Täter zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Gegen den 25-jährigen Angeklagten wurde eine Haftdauer von zweieinhalb Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung verhängt. Die Vorsitzende Richterin Sinja Stachrowski betonte dabei ausdrücklich, dass das Gericht keinen antisemitischen Hintergrund der Tat feststellen konnte, was einen deutlichen Unterschied zum Urteil der Vorinstanz darstellt.

Unterschiedliche Bewertung der Tatmotive zwischen Instanzen

Im ersten Prozess hatte das Amtsgericht Tiergarten im April 2025 den Angriff noch als antisemitischen Gewaltexzess bewertet und eine dreijährige Haftstrafe verhängt. Der Angeklagte, ein ehemaliger Kommilitone Shapiras, legte gegen dieses Urteil Berufung ein. Er gestand zwar die Gewalttat, bestritt jedoch konsequent jede antisemitische Motivation. Das Berufungsgericht folgte in diesem Punkt der Argumentation des Täters und revidierte die Einschätzung der Vorinstanz.

Hintergrund und Ablauf der Gewalttat

Der Vorfall ereignete sich am 2. Februar 2024 in Berlin-Mitte, nur vier Monate nach dem Terroranschlag der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Beide Männer begegneten sich zufällig in einer Bar. Als der inzwischen 33-jährige Student Lahav Shapira das Lokal verließ, folgte ihm der 25-Jährige und schlug ihn spontan nieder. Anschließend trat er mehrfach gegen den Kopf des am Boden liegenden Opfers. Die Folgen waren schwerwiegend:

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  • Knochenbrüche im Gesichtsbereich
  • Eine Hirnblutung
  • Langfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen

Shapira trat im Berufungsprozess erneut als Nebenkläger auf und verfolgte das Verfahren aktiv.

Persönliche Entschuldigung und therapeutische Maßnahmen

Kurz vor der Urteilsverkündung entschuldigte sich der Angeklagte persönlich bei seinem Opfer. Es tut mir sehr leid, sagte der 25-Jährige und betonte, er habe sich in therapeutische Behandlung begeben. Er versicherte, dass sich ein derartiger Vorfall nie wieder ereignen werde. Diese persönliche Stellungnahme blieb jedoch ohne Einfluss auf das Strafmaß, da das Gericht die Schwere der Tat in den Vordergrund stellte.

Anträge der Verfahrensbeteiligten und Rechtskraft

Die Staatsanwaltschaft plädierte in der zweiten Instanz für eine Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten, während die Verteidigung eine Bewährungsstrafe beantragte, allerdings ohne konkreten Vorschlag zu unterbreiten. Das nun verkündete Urteil von zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung liegt damit zwischen den Forderungen der beiden Seiten. Es ist wichtig zu betonen, dass dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist und möglicherweise noch weitere Rechtsmittel eingelegt werden können.

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