Bundesanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe: Darknet-Plattform mit Todeslisten gegen Politiker
Die Bundesanwaltschaft hat in Düsseldorf Anklage gegen einen Mann erhoben, der im Darknet zu schweren Gewalttaten gegen bekannte Politikerinnen und Politiker aufgerufen haben soll. Der Deutsch-Pole wird der Terrorismus-Finanzierung und der Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat beschuldigt. Die oberste deutsche Anklagebehörde wirft dem Beschuldigten vor, mit seinen Handlungen die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland destabilisieren zu wollen.
Operation im verborgenen Teil des Internets
Der Beschuldigte soll mindestens seit Mai des vergangenen Jahres eine anonyme Plattform im Darknet betrieben haben. Auf dieser Plattform befanden sich nach Angaben der Ermittler Namenslisten mit Politikerinnen, Politikern, Amtsträgern und Personen des öffentlichen Lebens in Deutschland. Darüber hinaus enthielt die Seite selbstverfasste Todesurteile gegen diese Personen sowie detaillierte Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen und anderen gefährlichen Gegenständen.
Im Darknet können Webseiten nicht über übliche Suchmaschinen oder Browser abgerufen werden, sondern nur mit Hilfe spezieller Anonymisierungs-Netzwerke. Die Kommunikation wird dabei verschlüsselt, was Urheber und Konsumenten meist anonym bleiben lässt. Dieser verborgenen Teil des Internets wird häufig für kriminelle Aktivitäten genutzt.
Kryptowährung als Kopfgeld und sensible Daten
Ein besonders schwerwiegender Vorwurf betrifft die Finanzierungsaspekte der mutmaßlichen Straftaten. Der Angeklagte soll Spenden in Form von Kryptowährung eingefordert haben, die als Kopfgeld für die geplanten Tötungen ausgelobt werden sollten. Diese digitale Währung ermöglicht anonyme Transaktionen, was die Rückverfolgung erschwert.
Die Plattform enthielt laut Anklage auch weitere Informationen mit sensiblen personenbezogenen Daten potenzieller Opfer. Diese Daten könnten für gezielte Angriffe genutzt werden und stellen eine erhebliche Gefahr für die betroffenen Personen dar.
Festnahme und Untersuchungshaft
Beamte des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei hatten den Verdächtigen bereits im November in Dortmund festnehmen lassen. Auf Grundlage eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof wurde der Mann in Untersuchungshaft genommen. Die Ermittlungen waren durch Hinweise des Bundesamts für Verfassungsschutz angestoßen worden.
Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf entscheidet nun, ob und wann es zu einem Prozess kommt. Dieser würde sich mit den schwerwiegenden Vorwürfen der Bundesanwaltschaft auseinandersetzen und die Beweislage genau prüfen.
Rechtsextremer Hintergrund und bekannte Namen
Laut Ermittlungserkenntnissen rechneten die Behörden den Mann dem rechtsextremen Reichsbürger-Milieu zu. Auf der gefundenen Todesliste sollen sich mehr als 20 Namen befunden haben, darunter prominente Persönlichkeiten wie der ehemalige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Altkanzlerin Angela Merkel (CDU) sowie frühere Bundesminister.
Die Ermittler fanden zudem sogenannte Strafakten und Todesurteile gegen Richter und Staatsanwälte sowie rechtsextreme, rassistische und verschwörungsideologische Inhalte. Der Mann war den Sicherheitsbehörden bereits seit 2020 bekannt, weil er durch Widerstandshandlungen bei Corona-Protesten aufgefallen war.
Die Bundesanwaltschaft betont in ihrer Mitteilung, dass es sich bei den Vorwürfen um besonders schwerwiegende Straftaten handelt, die das Fundament der demokratischen Ordnung angreifen. Die Anklage markiert einen wichtigen Schritt im Kampf gegen extremistische Bedrohungen im digitalen Raum.



