Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Darknet-Terroristen mit Todesliste
Anklage gegen Darknet-Terroristen mit Todesliste

Bundesanwaltschaft erhebt schwere Anklage gegen mutmaßlichen Darknet-Terroristen

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat Anklage gegen einen Mann erhoben, der im Darknet zu terroristischen Anschlägen auf hochrangige Politiker aufgerufen und Spenden für mögliche Kopfgeldzahlungen gesammelt haben soll. Dies teilte die Behörde in einer aktuellen Mitteilung mit.

Mutmaßlicher Täter aus Dortmund festgenommen

Bei dem Angeklagten handelt es sich um den deutsch-polnischen Staatsbürger Martin S. (49) aus Dortmund in Nordrhein-Westfalen. Die nun zugestellte Anklageschrift zeichnet ein drastisches Bild der Vorwürfe. Demnach soll der Mann mindestens seit Mai 2025 im Darknet aktiv gewesen sein und dort öffentlich zu Anschlägen auf namentlich genannte Politiker, Amtsträger und Personen des öffentlichen Lebens in Deutschland aufgerufen haben.

Der IT-Fachmann betrieb laut Ermittlungsbehörden anonym eine spezielle Plattform, auf der er Namenslisten mit potenziellen Opfern, selbst ausgesprochene Todesurteile und detaillierte Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen veröffentlichte. Zusätzlich forderte er Spenden in Kryptowährung, die als Kopfgeld für die Tötung der Zielpersonen ausgelobt werden sollten.

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Todesliste mit prominenten Namen

Auf der Plattform fanden sich nach Angaben der Anklage auch sensible personenbezogene Daten möglicher Opfer. Wie aus Ermittlerkreisen bekannt wurde, standen auf der Todesliste des mutmaßlichen Darknet-Terroristen unter anderem Ex-Bundeskanzler Olaf Scholz (67) und Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel (71). Insgesamt umfasste die Liste etwa 20 Namen, darunter auch mehrere Staatsanwälte und Richter.

Festnahme und Untersuchungshaft

Spezialkräfte der GSG 9 nahmen Martin S. am 10. November 2025 in seiner Wohnung fest. Seitdem befindet sich der Familienvater in Untersuchungshaft. Der zentrale Vorwurf der Bundesanwaltschaft lautet, dass der Angeklagte mit seinen Aufrufen zu Anschlägen beabsichtigt habe, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu destabilisieren.

Nach Informationen aus Sicherheitskreisen galt die Corona-Politik als größtes Feindbild von Martin S. Diese soll ihn zu seinen radikalen Fantasien getrieben haben. Obwohl der Mann als Anhänger der rechten Reichsbürgerszene der Polizei bekannt war, war er im Zusammenhang mit der Darknet-Todesliste zuvor nicht durch besondere Straftaten aufgefallen.

Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft dauern an, während der mutmaßliche Darknet-Terrorist weiter in Untersuchungshaft verbleibt. Die Anklage markiert einen bedeutenden Fall im Kampf gegen digitale Terrorismusformen in Deutschland.

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