Berliner Staatsanwaltschaft registriert Tausende neue Hasskriminalitäts-Fälle
Die Zentralstelle für Hasskriminalität in Berlin hat im vergangenen Jahr insgesamt 5.460 neue Fälle verfolgt, in denen Menschen aufgrund ihrer Religion, sexuellen Orientierung oder politischen Arbeit angegriffen wurden. Fast die Hälfte dieser Vorfälle – genau 2.596 Fälle – ereigneten sich im Internet, wie der stellvertretende Leiter Johannes Ploog der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.
Rückgang der Fallzahlen im Vergleich zu 2024
Obwohl die Zahlen weiterhin auf einem relativ hohen Niveau verharren, zeigt sich im Vergleich zum Vorjahr ein deutlicher Rückgang. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 7.186 Fälle erfasst, was einen Anstieg von 1.255 Fällen gegenüber 2023 (5.931 Fälle) bedeutete. Ploog erklärte, dass die aktuellen Zahlen zwar besorgniserregend bleiben, aber eine positive Entwicklung andeuten.
Mögliche Gründe für den Rückgang
Als eine mögliche Erklärung für den Rückgang der Verfahren nannte Ploog weniger Anzeigen aus dem politischen Umfeld. Im Jahr 2024 habe es ein „extrem steigendes Anzeigeaufkommen“ aufgrund gezielter Recherchen im Netz gegeben, das nun spürbar zurückgegangen sei. Zudem zeige sich, dass betroffene Bundestagsabgeordnete die Fälle häufiger in ihrem Wahlkreis anzeigen, anstatt in Berlin – eine Praxis, die aus Sicht der Staatsanwaltschaft wünschenswert ist, da die Verfahren nach Abschluss der Ermittlungen ohnehin an die örtliche Justiz übergeben werden.
Ermittlungen und Täteridentifikation
Die Ermittlungen der Zentralstelle richteten sich gegen insgesamt 3.520 namentlich bekannte Personen, was im Vergleich zu 2024 (4.111 Personen) einen Rückgang darstellt. Dennoch konnten weiterhin deutlich mehr als die Hälfte der Fälle einem möglichen Täter oder einer möglichen Täterin zugeordnet werden, was auf eine effektive Ermittlungsarbeit hindeutet.
Entstehung und Ziele der Zentralstelle
Die Zentralstelle Hasskriminalität wurde im September 2020 nach den Anschlägen in Halle und Hanau ins Leben gerufen. Ihr Hauptziel ist es, Rassismus, Antisemitismus und andere Formen gruppenbezogener Anfeindungen besser zu bekämpfen. Durch spezialisierte Ermittlungen und Kooperationen soll die Justiz effektiver gegen Hassverbrechen vorgehen.
Verstärkte Zusammenarbeit mit Sportverbänden
Um Hasskriminalität auch im Sportbereich zu bekämpfen, arbeitet die Justiz seit einiger Zeit verstärkt mit Sportverbänden zusammen. Die Zentralstelle hat bislang neun Kooperationen abgeschlossen. Beispielsweise führte die Vereinbarung mit dem Berliner Fußballbund zur Einleitung von 13 Ermittlungsverfahren. Bei der Amtsanwaltschaft, die für einfache und mittlere Kriminalität zuständig ist, werden Gewaltdelikte im Sport konzentriert bearbeitet, und es bestehen weitere Kooperationen mit Sportverbänden.
Unterschiedliche Statistiken bei Polizei und Staatsanwaltschaft
Die Berliner Polizei wird heute ihre Kriminalstatistik für das vergangene Jahr vorstellen, die auch Zahlen zu politischen Straftaten von Extremisten enthalten wird. Allerdings werden die Statistiken bei der Staatsanwaltschaft und der Polizei unterschiedlich geführt, sodass die Angaben nicht direkt vergleichbar sind. Dies unterstreicht die Komplexität der Erfassung und Bekämpfung von Hasskriminalität in der Hauptstadt.



