Berliner Staatsanwaltschaft: Rund 5.500 neue Fälle von Hasskriminalität registriert
Berlin: 5.500 neue Hasskriminalitäts-Fälle registriert

Berliner Staatsanwaltschaft verzeichnet weiterhin hohe Zahl von Hasskriminalitäts-Fällen

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat im vergangenen Jahr erneut eine beunruhigend hohe Zahl von Fällen der Hasskriminalität registriert. Insgesamt verfolgte die Zentralstelle Hasskriminalität nach eigenen Angaben 5.460 neue Verfahren, in denen Menschen aufgrund ihrer Religion, sexuellen Orientierung, politischen Arbeit oder anderer Merkmale angegriffen wurden.

Internet als Hauptschauplatz der Hasskriminalität

Besonders alarmierend ist die Tatsache, dass knapp die Hälfte aller registrierten Vorfälle im digitalen Raum stattfanden. Genau 2.596 der insgesamt 5.460 Fälle wurden im Internet verübt, wie der stellvertretende Leiter der Zentralstelle, Johannes Ploog, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Diese Entwicklung unterstreicht die besondere Rolle des Internets als Verstärker und Verbreitungsmedium für Hass und Hetze.

Die Ermittlungen der Berliner Behörde richteten sich gegen insgesamt 3.520 namentlich bekannte Personen, was bedeutet, dass in mehr als der Hälfte aller Fälle potenzielle Täterinnen und Täter identifiziert werden konnten. Im Vergleich zum Vorjahr 2024, als noch 4.111 Personen ins Visier der Ermittler gerieten, zeigt sich hier ein leichter Rückgang.

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Rückgang der Fallzahlen im Vergleich zu 2024

Obwohl die Zahlen weiterhin auf einem besorgniserregend hohen Niveau verharren, konnte im Vergleich zum Jahr 2024 ein deutlicher Rückgang der registrierten Vorfälle verzeichnet werden. Während 2025 insgesamt 5.460 Fälle erfasst wurden, waren es im Vorjahr noch 7.186 Fälle – ein Unterschied von 1.726 Fällen. Bereits 2024 hatte es gegenüber 2023 (5.931 Fälle) einen deutlichen Anstieg gegeben.

Johannes Ploog nannte als mögliche Erklärung für den aktuellen Rückgang weniger Anzeigen aus dem politischen Umfeld. Im Jahr 2024 habe es aufgrund gezielter Recherchen im Netz ein „extrem steigendes Anzeigeaufkommen“ gegeben, das nun spürbar zurückgegangen sei.

Veränderte Anzeigepraxis bei Bundestagsabgeordneten

Ein weiterer Faktor für die veränderten Fallzahlen könnte in der geänderten Anzeigepraxis betroffener Bundestagsabgeordneter liegen. Wie Ploog erklärte, zeigten immer weniger Abgeordnete Vorfälle in Berlin an, sondern bevorzugten stattdessen eine Anzeige in ihrem jeweiligen Wahlkreis. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sei diese Entwicklung durchaus wünschenswert, da die Behörde die Verfahren nach Abschluss der Ermittlungen ohnehin regelmäßig an die örtliche Justiz übergebe.

Entstehung und Aufgaben der Zentralstelle

Die Berliner Zentralstelle für Hasskriminalität wurde im September 2020 ins Leben gerufen – eine direkte Reaktion auf die schockierenden Anschläge in Halle und Hanau. Ihr Hauptauftrag besteht darin, Rassismus, Antisemitismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit effektiver zu bekämpfen und den Opfern dieser Straftaten besseren Schutz zu bieten.

Verstärkte Zusammenarbeit mit Sportverbänden

Ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit liegt inzwischen auf der Kooperation mit Sportorganisationen. Die Zentralstelle hat bislang neun Kooperationsvereinbarungen mit verschiedenen Sportverbänden abgeschlossen. Allein durch die Vereinbarung mit dem Berliner Fußballbund konnten bisher 13 Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.

Bei der zuständigen Amtsanwaltschaft, die für einfache und mittlere Kriminalität verantwortlich ist, werden Gewaltdelikte im Sportbereich konzentriert bearbeitet. Diese spezialisierte Herangehensweise soll dazu beitragen, Hass und Gewalt auch im Sportumfeld effektiver zu bekämpfen.

Unterschiedliche Statistiken bei Polizei und Staatsanwaltschaft

Parallel zur Veröffentlichung der Zahlen durch die Staatsanwaltschaft stellt die Berliner Polizei heute ihre eigene Kriminalstatistik für das vergangene Jahr vor. Dabei wird sie auch Angaben zu politischen Straftaten von Extremisten machen. Allerdings weist Johannes Ploog darauf hin, dass die Statistiken bei Staatsanwaltschaft und Polizei unterschiedlich geführt werden und daher nicht direkt vergleichbar sind.

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Die anhaltend hohen Fallzahlen zeigen, dass Hasskriminalität in Berlin weiterhin ein ernstzunehmendes Problem darstellt, auch wenn der leichte Rückgang gegenüber dem Vorjahr einen ersten positiven Trend andeuten könnte. Die Arbeit der Zentralstelle bleibt daher von zentraler Bedeutung für den Schutz von Minderheiten und die Aufrechterhaltung eines respektvollen gesellschaftlichen Miteinanders in der Hauptstadt.