Berliner Gericht stoppt Facebooks Freunde-Finder: Keine Daten von Nicht-Nutzern
Berliner Urteil stoppt Facebooks Freunde-Finder für Nicht-Nutzer

Berliner Gericht stoppt Facebooks Freunde-Finder: Keine Daten von Nicht-Nutzern

In einem wegweisenden Urteil hat das Berliner Landgericht II klare Grenzen für die Datenerfassung durch soziale Netzwerke gezogen. Die Richter entschieden, dass Facebook über seine sogenannte Freunde-Finder-Funktion nicht auf Kontaktdaten von Menschen zugreifen darf, die selbst keine Nutzer der Plattform sind. Diese Entscheidung bezieht sich ausdrücklich auf Verbraucher, die in Deutschland leben.

Wie die umstrittene Funktion funktioniert

Mit der Freunde-finden-Funktion können registrierte Facebook-Nutzer die auf ihren Endgeräten – beispielsweise auf dem Smartphone – verfügbaren Kontaktdaten auf einen Server hochladen. Theoretisch kann der Nutzer diese Daten in seinem Benutzerkonto jederzeit wieder löschen. In der Praxis werden die hochgeladenen Daten jedoch vor allem dazu verwendet, um anderen bei der Personensuche zu helfen oder für Freundschaftsvorschläge, die dem Nutzer gemacht werden.

Die Kritik des Gerichts

Das Berliner Landgericht II stößt sich entscheidend daran, dass Daten von Menschen, die nicht bei Facebook registriert sind, auf Servern des Konzerns gespeichert wurden, ohne dass diese dem zugestimmt haben. Der Durchschnittsverbraucher rechne nicht damit, dass seine Daten trotz fehlender Registrierung bei sozialen Netzwerken von diesen gezielt erfasst werden, heißt es in der schriftlichen Urteilsbegründung.

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Die Kammer moniert weiter: Jemand, der Facebook selbst nicht nutze, profitiere nicht davon, dass seine Daten dort gespeichert seien. Besonders problematisch sei, dass sogar Daten von Menschen, die sich gezielt von der Plattform fernhielten, an Facebook gelangen konnten.

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, kommentiert: „Das Gericht hat klargestellt, dass die Verarbeitung der Daten Unbeteiligter rechtswidrig ist. So bekommt Meta auch Daten von Leuten, die gar nicht bei Facebook registriert sind – etwa weil sie das soziale Netzwerk bewusst nicht nutzen.“

Konsequenzen für Facebook-Nutzer und Nicht-Nutzer

Für aktive Facebook-Nutzer ändert sich zunächst nichts. Das Gericht hat zwar die Praxis der Freunde-Finden-Funktion in der zum Zeitpunkt der Klage angewandten Art und Weise für rechtswidrig erklärt und Facebook aufgefordert, dies zu unterlassen. Es hat den Konzern jedoch nicht verpflichtet, bereits hochgeladene Daten zu löschen.

Für diejenigen, die keine Facebook-Nutzer sind, bietet das Urteil eine neue Handhabe. Schon bisher konnte man sich an Facebook wenden, um herauszufinden, ob persönliche Daten auf einem Server des Konzerns gespeichert sind. Wer dies in Zukunft tut, kann sich nun auf dieses erstinstanzliche Urteil berufen. Allerdings ist das Urteil vom 2. Dezember 2025 noch nicht rechtskräftig.

Signalwirkung für andere soziale Netzwerke

Das Urteil betrifft zunächst nur Facebook. Allerdings geht von der Entscheidung nach Einschätzung des Verbraucherzentrale Bundesverbands eine gewisse Signalwirkung aus. Denn andere soziale Netzwerke nutzen teils ähnliche Funktionen zur Kontaktfindung und Datenauswertung.

Personaliserte Werbung nicht uneingeschränkt erlaubt

Das Gericht hat in dem gleichen Verfahren auch andere Praktiken von Facebook beleuchtet, die mit der Freunde-Finden-Funktion nichts zu tun haben. Dabei stellte es fest, dass Meta unter anderem Aktivitäten seiner Nutzer beim Verwenden von Facebook ohne Erlaubnis auswertet, um personalisierte Werbung zu schalten.

In dem Urteil des Landgerichts heißt es deutlich: Der Nutzer eines sozialen Online-Netzwerkes kann auch dann, wenn dieses unentgeltlich genutzt werden kann, nicht damit rechnen, dass der Betreiber seine personenbezogenen Daten ohne seine Einwilligung zum Zweck der Personalisierung der Werbung verarbeitet. Alleine um speziell auf einzelne Nutzer zugeschnittene Werbung zu platzieren, sei eine umfassende Datennutzung nicht gerechtfertigt.

Die Richter begründen dies damit, dass die Nutzer Facebook vor allem wegen der damit verbundenen Möglichkeiten zur sozialen Interaktion nutzen und nicht, um Werbung zu sehen.

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Langer Rechtsstreit mit grundsätzlicher Bedeutung

Die Verbraucherschützer hatten die Klage gegen Meta bereits im Jahr 2018 eingereicht. Anfangs war zunächst strittig, ob der Dachverband bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung, die seit Mai 2018 gilt, überhaupt zur Klage berechtigt ist. Der Rechtsstreit wurde daher vorübergehend ausgesetzt, bis schließlich vor etwa einem Jahr der Bundesgerichtshof auf Basis einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes die Klagebefugnis von Verbraucherverbänden in letzter Instanz feststellte.

Entschieden hat in dem Verfahren „Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Meta“ die Zivilkammer des Landgerichts Berlin II. Das Urteil markiert einen wichtigen Meilenstein im Kampf für mehr Datenschutz und Verbraucherrechte im digitalen Zeitalter.