Kuriose Alkoholfahrt in Bremen: Gabelstapler statt Taxi
In der Bremer Altstadt hat sich in der Nacht auf Freitag ein ungewöhnlicher Vorfall ereignet. Zwei offensichtlich betrunkene Männer entschieden sich gegen die Nutzung eines Taxis oder eines anderen herkömmlichen Fortbewegungsmittels. Stattdessen starteten sie einen Gabelstapler und begaben sich auf eine wenig elegante Spritztour, wie die Polizei später mitteilte.
Spur der Verwüstung durch die Altstadt
Die Irrfahrt der beiden Männer hinterließ eine bemerkenswerte Spur der Verwüstung. Laut Polizeiangaben mussten mehrere Objekte unfreiwillig Bekanntschaft mit den Gabelzinken des Staplers machen. Betroffen waren unter anderem eine Parkbank, mehrere Stühle eines Eiscafés, eine große Kunststoff-Eiswaffel und sogar eine Holzskulptur der berühmten Bremer Stadtmusikanten. Selbst ein fester Poller konnte die Fahrt nicht aufhalten – die Männer fuhren kurzerhand darüber hinweg.
Polizei stoppt die alkoholisierte Fahrt
Die wenig elegante Spritztour endete erst, als Einsatzkräfte der Polizei das Gefährt zum Stehen brachten. Der 57-jährige Fahrer stolperte daraufhin aus dem Führerhaus und versuchte noch zu fliehen. Mit einer gemessenen Blutalkoholkonzentration von etwa 2,4 Promille kam der Mann jedoch nicht weit. Die Polizei ermittelt zudem gegen seinen 35-jährigen Beifahrer, der ebenfalls stark alkoholisiert gewesen sein soll.
Sicherstellung des Gabelstaplers
Der verwendete Gabelstapler wurde von den Beamten sichergestellt. In einer humorvollen Anmerkung teilte die Polizei mit, dass das Fahrzeug künftig wohl wieder ausschließlich für seine eigentliche Aufgabe genutzt werde: das Heben von Lasten, nicht von Promillewerten. Beide Männer müssen nun mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, da sie nicht nur unter erheblichem Alkoholeinfluss standen, sondern auch erheblichen Sachschaden verursacht haben.
Dieser Vorfall reiht sich ein in eine Serie kurioser Alkoholfahrten, die regelmäßig für ungewöhnliche Polizeieinsätze sorgen. Die Bremer Behörden betonen jedoch, dass solche Aktionen keineswegs harmlos sind, sondern ernste Gefahren für die öffentliche Sicherheit darstellen und entsprechend geahndet werden.



