Klimaklagen gegen BMW und Mercedes gescheitert: BGH weist Forderungen der Deutschen Umwelthilfe zurück
Klimaklagen gegen Autohersteller gescheitert: BGH weist DUH-Forderungen zurück

Klimaklagen gegen deutsche Autohersteller vor Bundesgerichtshof gescheitert

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist mit ihren Klimaklagen gegen die Automobilkonzerne BMW und Mercedes-Benz am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gescheitert. Der Umweltverband wollte gerichtlich durchsetzen, dass den beiden deutschen Autoherstellern untersagt wird, nach November 2030 noch Neuwagen mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren zu verkaufen. Bereits in den Vorinstanzen in München und Stuttgart hatten die Klagen keinen Erfolg, nun wies der BGH als letzte Instanz die Revisionen der DUH endgültig zurück.

Zentrale Frage: Zivilrechtliche Verpflichtung von Unternehmen zu Klimamaßnahmen

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die grundsätzliche Frage, ob Unternehmen auch abseits staatlicher Vorschriften vor Zivilgerichten zu bestimmten Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet werden können. Drei Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe hatten sich in ihrer Klage auf ihr im Grundgesetz verankertes allgemeines Persönlichkeitsrecht berufen. Sie argumentierten, dass BMW und Mercedes-Benz durch ihre Emissionen einen zu großen Teil des globalen und nationalen CO2-Budgets aufbrauchten, wodurch der politische Handlungsspielraum eingeschränkt werde.

Die Kläger führten aus, dass später dadurch weitreichende Maßnahmen zur CO2-Reduktion notwendig würden, die wiederum ihre Freiheitsrechte einschränken könnten. Diese Argumentation basierte auf dem berühmten Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021, in dem das höchste Gericht Deutschlands entschieden hatte, dass das damalige Klimaschutzgesetz des Bundes zu kurz griff und Nachbesserungen erforderte.

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BGH: Klimaziele gehören in den Plenarsaal, nicht in den Gerichtssaal

Der sechste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs unter Vorsitz von Richter Stephan Seiters wies die Klagen jedoch zurück. Privatpersonen könnten die erhobenen Forderungen nicht gegen Kraftfahrzeughersteller durchsetzen, da sie durch das Handeln der Unternehmen nicht in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt seien. Die Vorgabe eines Rest-Budgets an zugelassenen CO2-Emissionen gelte bislang deutschlandweit und beziehe sich nicht auf einzelne Bundesländer, den Verkehrssektor oder gar einzelne Unternehmen.

„Das zu regeln wäre Sache der Politik“, betonte Richter Seiters in der Urteilsbegründung. „Die Verantwortung für den Klimaschutz liegt beim Gesetzgeber.“ Gegen möglicherweise zu hohe CO2-Emissionsmengen könne man dann Verfassungsbeschwerde erheben, aber nicht direkt gegen einzelne Unternehmen klagen.

Diese Position deckt sich mit den Stellungnahmen der betroffenen Autohersteller. Mercedes hatte bereits nach der Verhandlung vor drei Wochen erklärt, dass gesetzliche Vorgaben zu Klimazielen Aufgabe des Gesetzgebers seien, nicht der Rechtsprechung. Auch ein BMW-Sprecher hatte betont, dass die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele im Plenarsaal geführt werden müsse, nicht im Gerichtssaal.

Möglicher Gang vor das Bundesverfassungsgericht

DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz kündigte an, dass das BGH-Urteil zunächst geprüft werde und dann entschieden werden solle, ob der Verein vor das Bundesverfassungsgericht ziehe. Die Deutsche Umwelthilfe hatte in ihrer Argumentation bewusst an den Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 angeknüpft, in dem das Gericht festgestellt hatte, dass die damaligen Regelungen hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030 verschöben und damit die Freiheitsrechte jüngerer Generationen verletzten.

Während es damals jedoch um eine Verpflichtung des Staates ging, stand nun die Frage im Raum, ob auch Großemittenten wie BMW und Mercedes vor Gericht in die Pflicht genommen werden können. Der Bundesgerichtshof hat diese Frage nun klar verneint und damit einen wichtigen Präzedenzfall geschaffen, der die Grenzen zivilrechtlicher Klimaklagen gegen Unternehmen definiert.

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