Betrunkener behindert Rettungssanitäter in Neubrandenburg – Gericht verhängt 900 Euro Strafe
Betrunkener behindert Sanitäter – 900 Euro Strafe in Neubrandenburg

Betrunkener Mann attackiert Rettungskräfte bei Notfalleinsatz in Neubrandenburg

Das Amtsgericht Neubrandenburg hat einen 66-jährigen Mann zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt, weil er alkoholisiert Rettungssanitäter bei einem dringenden Notfalleinsatz aktiv behindert und attackiert hat. Der Vorfall ereignete sich bereits am 29. November 2024 nach 23 Uhr, als die Notfallmediziner zu einer als selbstmordgefährdet eingestuften Frau in ein Mehrfamilienhaus gerufen wurden.

Alkoholisierter Störer mit 1,7 Promille

Der betrunkene Mann soll die Sanitäter bereits vor dem Haus angegriffen und ihren lebenswichtigen Einsatz massiv behindert haben. Bei ihm wurden damals 1,7 Promille Atemalkohol gemessen, was zu einem Platzverweis durch die Polizei führte. Richterin Iris Hagedorn betonte in der Verhandlung deutlich: „Solche Dinge gehen schlicht gar nicht.“ Das Strafgesetzbuch sieht für Widerstand gegen Hilfskräfte Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vor.

Strafbefehl und gescheiterter Einspruch

Bereits Ende 2025 hatten Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Neubrandenburg einen Strafbefehl über 60 Tagessätze zu je 15 Euro – also insgesamt 900 Euro – gegen den Delinquenten verhängt. Der 66-Jährige legte knapp einen Monat später, am 24. Dezember 2025, Einspruch gegen diesen Strafbefehl ein. Zur Verhandlung am Amtsgericht erschien der Angeklagte jedoch nicht persönlich, sondern nur sein Anwalt, der auch keine Entschuldigung für seinen Mandanten vorbringen konnte.

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Nach einer kurzen Verhandlung verwarf Richterin Hagedorn den Einspruch, wodurch die Strafe rechtskräftig wurde und der Mann nun zahlen muss. Dieser Fall unterstreicht die ernsten Konsequenzen, die Angriffe auf Rettungskräfte haben können, und dient als deutliches Signal für den notwendigen Respekt gegenüber lebensrettenden Einsätzen.

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