Bundesgerichtshof kippt Teil des Urteils gegen Drogenbanden-Logistiker
In einem bedeutenden Verfahren muss sich der Logistiker einer international agierenden Kokain-Bande erneut vor dem Landgericht Hannover verantworten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat auf die Revision des 1985 geborenen Mannes hin das ursprüngliche Urteil teilweise aufgehoben. Während der Schuldspruch bestehen bleibt, muss das Gericht nun das Strafmaß neu bestimmen.
Details zur teilweisen Aufhebung des Urteils
Der BGH begründete seine Entscheidung damit, dass im ersten Urteil nicht ausreichend berücksichtigt wurde, dass der Angeklagte mit seinen Aussagen maßgeblich dazu beigetragen hat, ein Ermittlungsverfahren gegen einen möglicherweise korrupten Staatsanwalt zu ermöglichen. Dieser Aspekt muss bei der Neubewertung der Strafe nun angemessen einfließen.
Im März 2023 war der Mann wegen bandenmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, als Logistiker der Bande an der Einfuhr mehrerer Tonnen Kokain über den Hamburger Hafen beteiligt gewesen zu sein.
Zusammenhang mit Korruptionsverfahren gegen Staatsanwalt
Das Wiederaufnahmeverfahren steht in direktem Zusammenhang mit einem parallel laufenden Korruptionsprozess am Landgericht Hannover. In diesem hatte der beschuldigte Staatsanwalt nach monatelangem Leugnen im Januar 2026 umfassend gestanden. Er räumte ein, gegen Geld vertrauliche Informationen aus Ermittlungen an die Kokain-Bande weitergegeben zu haben.
Dem Staatsanwalt droht nach einer Verständigung im Prozess eine Freiheitsstrafe von mehr als acht Jahren. Ein endgültiges Urteil in diesem Verfahren steht noch aus. Die Aussagen des nun erneut vor Gericht stehenden Logistikers waren entscheidend für die Einleitung des Korruptionsverfahrens.
Auswirkungen und nächste Schritte
Das Landgericht Hannover muss nun in einem neuen Verfahren ausschließlich über die Höhe der Strafe für den Logistiker entscheiden. Die Schuldfrage ist durch den BGH-Beschluss nicht mehr Gegenstand der Verhandlung. Experten erwarten, dass die Kooperationsbereitschaft des Angeklagten bei der Aufklärung des Korruptionsfalls zu einer moderateren Strafe führen könnte.
Die Neuverhandlung unterstreicht die Komplexität von Verfahren im Bereich der organisierten Kriminalität, bei denen verschiedene Delikte und Beteiligte oft miteinander verwoben sind. Die Entscheidung des BGH zeigt zudem, wie wichtig die Berücksichtigung von mildernden Umständen bei der Strafzumessung ist, insbesondere wenn diese zur Aufklärung weiterer Straftaten beitragen.



