BKA-Chef warnt: Schutz vor Kindesmissbrauch droht ab April massiv zu schwinden
BKA warnt: Kinderschutz ab April gefährdet

BKA-Präsident Münch warnt vor dramatischen Folgen für Kinderschutz

Der Schutz von Minderjährigen vor sexuellem Missbrauch im Internet wird nach Einschätzung des Bundeskriminalamts (BKA) ab April erheblich eingeschränkt sein. BKA-Präsident Holger Münch äußert sich besorgt über das bevorstehende Auslaufen einer wichtigen EU-Übergangsregelung, die aktuell noch die Durchsuchung von Chats nach Missbrauchsdarstellungen ermöglicht.

Ausnahmeregelung läuft am 3. April aus

Messengerdienste und Online-Plattformen dürfen aufgrund einer befristeten Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln derzeit freiwillig Nachrichtenverläufe scannen, um verbotene Darstellungen von Kindesmissbrauch aufzuspüren. Diese Ausnahmeregelung endet am 3. April 2026, nachdem sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europäischen Parlaments nicht auf einen Kompromiss einigen konnten.

„Sollte die bestehende Ausnahmeregelung bei der CSA-Verordnung in ihrer bisherigen Ausgestaltung nicht verlängert werden, wird dies gravierende negative Auswirkungen auf die Möglichkeiten der strafrechtlichen Verfolgung kinder- und jugendpornografischer Inhalte im Internet sowie den Kinder- und Jugendschutz haben“, erklärte Münch gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

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Drastischer Rückgang bei Hinweisen erwartet

Der BKA-Chef rechnet mit einem massiven Einbruch bei den Hinweisen an Strafverfolgungsbehörden. „Die Folge wird ein drastischer Rückgang entsprechender Hinweise an die Strafverfolgungsbehörden sein, wie wir es auch im 1. Halbjahr 2021 nach Inkrafttreten der e-Privacy-Richtlinie und vor Inkrafttreten der Ausnahmeregelung erlebt haben“, sagte Münch. Besonders problematisch sei, dass unbekannte Bild- und Videodateien sowie Cybergrooming-Aktivitäten, die auf andauernden oder bevorstehenden Missbrauch hinweisen, nicht mehr erkannt werden könnten.

EU sucht nach dauerhafter Lösung

Eigentlich strebt die Europäische Union eine langfristige gesetzliche Regelung zum Schutz von Kindern im Internet an. Um Zeit für die Entwicklung einer solchen Lösung zu gewinnen, hatte die EU-Kommission eine Verlängerung der Ausnahmeregelung vorgeschlagen. Die EU-Staaten setzten jedoch auf freiwillige Kontrollen durch Apps und Plattformen und wollten die bestehende Vereinbarung dauerhaft verankern.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte im vergangenen Herbst, dass sie beim Kampf gegen Kinderpornografie vorankommen wolle, gleichzeitig aber anlasslose Chatkontrolle in einem Rechtsstaat tabu sein müsse. Das Europäische Parlament sprach sich zuletzt für eine auf Verdächtige und bekannte Inhalte beschränkte Kontrolle aus, was aus Sicht des BKA-Präsidenten jedoch unzureichend ist.

Cybergrooming als besondere Gefahr

Unter Cybergrooming versteht man die gezielte Manipulation von Minderjährigen im Internet mit dem Ziel, sie später sexuell zu missbrauchen. Münch betont, dass solche Aktivitäten für den Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie für polizeiliche Ermittlungen von entscheidender Bedeutung sind. Um langfristige negative Folgen zu verhindern, sollten nach seinen Worten alle Anstrengungen unternommen werden, die Interims-Verordnung in ihrer aktuellen Form zu verlängern.

Ein Auslaufen der Übergangsregelung wäre nach Einschätzung des BKA-Präsidenten fatal für die Bekämpfung von Kindesmissbrauch im digitalen Raum. Die Strafverfolgungsbehörden würden damit ein wichtiges Instrument im Kampf gegen diese schweren Straftaten verlieren.

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