Brandanschläge vor Gefängnis: Clan-Mitglieder zu Haftstrafen verurteilt
Im Umfeld von Haftanstalten wurden im Jahr 2024 mehrere Fahrzeuge in Brand gesetzt. Die Ermittlungen führten zu einem konkreten Verdacht gegen Männer aus dem Clan-Milieu. Nun haben zwei dieser Brandanschläge zu erheblichen Haftstrafen für die Täter geführt.
Auftrag aus der Gefängniszelle
Der Auftrag für die Brandstiftungen kam direkt aus einer Gefängniszelle: Zwei Mitglieder einer bekannten arabischen Großfamilie und ein weiterer Angeklagter sind nach zwei Brandanschlägen vor einem Gefängnis zu Haftstrafen verurteilt worden. Ein 28-Jähriger, der den Auftrag dazu als Inhaftierter erteilt haben soll, erhielt wegen Anstiftung drei Jahre und drei Monate Haft. In dieses Urteil wurde ein früheres Urteil einbezogen. Die Vorsitzende Richterin betonte, dass die Taten „Ignoranz und Arroganz gegenüber unseren Regeln und unserem Rechtsstaat“ zeigten.
Haftstrafen für die Täter
Gegen einen 23-jährigen Bruder des 28-Jährigen ergingen wegen Brandstiftung in einem Fall zwei Jahre und sechs Monate Haft. Ein dritter Angeklagter wurde wegen Brandstiftung sowie versuchter Brandstiftung zu einer Gesamtstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt – auch hier wurde eine frühere Verurteilung zu mehr als fünf Jahren Haft einbezogen.
Neun Fahrzeuge in Flammen
Das Gericht sah zwei Taten am 16. März und am 23. April 2024 vor dem Gefängnis Heidering im brandenburgischen Großbeeren als erwiesen an. Im ersten Fall wurden die Flammen rechtzeitig entdeckt und konnten gelöscht werden. Bei dem zweiten Anschlag wurden insgesamt neun Fahrzeuge in Brand gesetzt. Zwei weitere Vorwürfe der Anklage – Brandanschläge im Juni 2024 in der Nähe von Haftanstalten in Berlin – hatte das Gericht mit Zustimmung aller Prozessbeteiligten eingestellt.
Hintergründe und Geständnisse
Der 28-Jährige verbüßte damals eine mehrjährige Gefängnisstrafe wegen Drogenhandels. Sein Verteidiger erklärte, in einem Fall habe sein Mandant das Verhalten eines Vollzugsbeamten als „provokativ empfunden“. Der Beamte habe ihm am Tag zuvor ein Handy weggenommen. Zur Wiedergutmachung des Schadens hat der 28-Jährige inzwischen eine Summe von 50.000 Euro gezahlt.
Das Gericht berücksichtigte auch, dass er seinen mitangeklagten Bruder und den weiteren 23 Jahre alten Angeklagten belastet hatte. Die Richterin bezeichnete das Geständnis als „sehr werthaltig“. Der Prozess endete nach nur zwei von ursprünglich acht terminierten Verhandlungstagen, da es zu einer sogenannten Verständigung gekommen war.
Ermittlungen und Reaktionen
Im Zuge der Ermittlungen gab es im Dezember 2024 eine große Razzia in Berlin, bei der mehr als 140 Polizisten Wohnungen im Stadtgebiet durchsuchten. Auch in Gefängnissen, wo die Männer einsitzen, gab es solche Einsätze.
Justizsenatorin Felor Badenberg zeigte sich erfreut über die „erfolgreiche Aufklärung“. Sie teilte mit: „Es ist ein wichtiges Signal an unsere Beschäftigten, dass wir die Ermittlungen mit Hochdruck geführt haben und abschließen konnten. Ihre Sicherheit innerhalb und außerhalb ihres Dienstes hat für uns Priorität und wir dulden keine aus dem Vollzug heraus geplanten Straftaten.“
Kontroverse um den Begriff Clankriminalität
Der Begriff Clankriminalität ist in der öffentlichen Debatte umstritten. Kritiker argumentieren, dass er Menschen mit Migrationshintergrund allein aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiert und diskriminiert. Diese Diskussion begleitet auch die Aufarbeitung der vorliegenden Fälle.



