AfD-Abgeordneter Brandner lehnt Strafbefehl ab: Beleidigungsprozess gegen SPIEGEL-Journalistin beginnt
Brandner lehnt Strafbefehl ab: Prozess um Beleidigungen

AfD-Politiker Brandner stellt sich Gericht: Strafbefehl wegen Beleidigung nicht akzeptiert

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner hat gegen einen Strafbefehl in Höhe von 20.000 Euro Einspruch eingelegt, der ihm wegen mehrfacher Beleidigung einer SPIEGEL-Journalistin auferlegt wurde. Das Amtsgericht Gera bestätigte auf Anfrage, dass es nun zu einer Hauptverhandlung kommt. Brandner, der auch stellvertretender Bundesvorsitzender der AfD ist, wird vorgeworfen, die Redakteurin Ann-Katrin Müller auf der Plattform X als "Faschistin", "Spiegel-Faschistin" und "Oberfaschistin" bezeichnet zu haben.

Rechtliche Auseinandersetzung um Meinungsfreiheit und Diffamierung

Brandner argumentiert, dass die Verwendung des Begriffs "Faschist" eine zulässige Meinungsäußerung und keine strafbare Beleidigung darstelle. "Meine Meinung ist ganz klar, dass es eine Meinungsäußerung ist", erklärte er der Nachrichtenagentur dpa. Er betonte, der Begriff werde inflationär gebraucht und sei aus seiner Sicht nicht justiziabel. Allerdings haben Zivilgerichte in Berlin bereits eine einstweilige Verfügung erlassen, die Brandner untersagt, diese Bezeichnungen weiter zu verwenden. Das Kammergericht bestätigte dieses Verbot im Sommer 2025 und wies Brandners Berufung zurück, woraufhin Ordnungsgelder in Höhe von insgesamt 50.000 Euro gegen ihn verhängt wurden.

Reaktionen und weitere Entwicklungen im Fall

Oliver Srocke, der Anwalt von Ann-Katrin Müller, begrüßte den Strafbefehl als wichtiges Signal gegen Hetze. Er kritisierte Brandners Versuch, sich als Märtyrer der Meinungsfreiheit darzustellen, und betonte, dass die Attacken nichts als unzulässige Diffamierungen seien. "Die Attacken gegenüber Frau Müller sind nichts als unzulässige Diffamierungen einer Journalistin, die seit Jahren sachlich und rechtskonform über die AfD berichtet", so Srocke. Brandner kämpft weiterhin gegen die gerichtlichen Entscheidungen an und hat sogar eine Belohnung für Personen ausgelobt, die Müller ähnlich bezeichnen, ohne rechtliche Konsequenzen zu fürchten. Der Strafbefehl sieht eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen vor, was einer Summe von 20.000 Euro entspricht.

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