Bundespolizei verhängt striktes Waffenverbot an Bahnhöfen in NRW zu Karneval
In diesem Jahr bleiben Waffen und Messer an zahlreichen Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen während der Karnevalszeit streng verboten. Die Bundespolizei setzt ein umfassendes Waffenverbot durch, das von Altweiberdonnerstag bis einschließlich Karnevalsdienstag gilt. Dies betrifft viele Hauptbahnhöfe in der Region, wo die Polizei Reisende auch ohne konkreten Verdacht kontrollieren darf.
Betroffene Bahnhöfe und Kontrollmaßnahmen
Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei umfasst folgende Bahnhöfe: Münster, Paderborn, Bielefeld, Hamm, Moers, Voerde, Düsseldorf, Duisburg, Wuppertal, Oberhausen, Mönchengladbach, Bonn und Köln sowie die Bahnhöfe Köln-Süd und Siegburg/Bonn. An diesen Orten finden Karnevalszüge oder Anreisen zu den Feierlichkeiten statt, was zu erhöhten Personenbewegungen und potenziellen Gewalttaten führen kann.
Verbotene Gegenstände und rechtliche Grundlage
Das Mitführverbot schließt Schusswaffen, Hieb- und Stoßwaffen wie Messer und Beile, Luftdruck- und CO2-Waffen sowie alle Gegenstände ein, mit denen erhebliche Verletzungen verursacht werden könnten. Da die Bundespolizei juristisch keine Waffenverbotszonen verhängen darf, nutzt sie eine Allgemeinverfügung, die im Effekt das Gleiche bewirkt. In der Verfügung wird betont, dass der Konsum alkoholischer Getränke während der Feierlichkeiten zu Gewalttaten unter Mitführung gefährlicher Gegenstände führen kann.
Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Sicherheit an den Bahnhöfen zu gewährleisten und Gewaltvorfälle im Zusammenhang mit den Karnevalsfeiern zu minimieren. Reisende sollten sich auf verstärkte Kontrollen einstellen und gefährliche Gegenstände zu Hause lassen, um Konflikte zu vermeiden.



