Wochenlang galt Carsten B. (56) als das Opfer einer skrupellosen Sex-Erpressung. Der CDU-Politiker und erfolgreiche Autohändler war heimlich in einem Bordell gefilmt und anschließend mit einer sechsstelligen Summe erpresst worden. Doch nun hat sich der Fall dramatisch gewendet: Die Ermittler stießen auf neue Hinweise, und plötzlich steht der Politiker selbst unter dringendem Tatverdacht.
Vom Opfer zum Beschuldigten
Carsten B. wurde wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung in Untersuchungshaft genommen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, eine Prostituierte zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben. Der Fall nahm eine überraschende Wendung, als die Ermittler bei der Durchsicht von Überwachungsvideos und Zeugenaussagen auf Widersprüche stießen. Offenbar hatte der Politiker nicht nur die Dienste der Frau in Anspruch genommen, sondern sie auch massiv unter Druck gesetzt.
Die Rolle des Rotlichtmilieus
Das Rotlichtmilieu spielt in diesem Fall eine zentrale Rolle. Nach Informationen der Ermittler soll Carsten B. das Bordell mehrfach aufgesucht haben. Die Betreiberin des Etablissements steht ebenfalls unter Verdacht, in die Erpressung verwickelt zu sein. Allerdings deuten die neuen Beweise darauf hin, dass der Politiker die Situation ausgenutzt hat, um die Prostituierte zu nötigen. Die Frau selbst hatte sich zunächst nicht an die Polizei gewandt, sondern erst nach der Festnahme des Erpressers ausgesagt.
Die konkreten Vorwürfe
Carsten B. wird vorgeworfen, die Frau mehrfach zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben, die sie nicht einwilligte. Dabei soll er seine Position als Lokalpolitiker und Geschäftsmann ausgenutzt haben. Die Staatsanwaltschaft prüft zudem, ob weitere Frauen betroffen sind. Der Politiker bestreitet die Vorwürfe und hat über seinen Anwalt mitteilen lassen, dass er unschuldig sei. Die Ermittlungen dauern an.
Der Fall sorgt in der Region für Aufsehen. Carsten B. war nicht nur in der Kommunalpolitik aktiv, sondern auch als Autohändler bekannt. Die CDU hat sich von den Vorwürfen distanziert und ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet. Die Untersuchungshaft wurde aufgrund von Flucht- und Verdunkelungsgefahr angeordnet.



