CDU fordert weitreichende Polizeibefugnisse in Sachsen: Online-Durchsuchungen und Videoüberwachung
CDU will Polizeibefugnisse in Sachsen deutlich ausweiten

CDU fordert umfassende Polizeibefugnisse für Sachsen

Die CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag setzt sich für möglichst weitreichende Befugnisse der Polizei im Kampf gegen Kriminalität ein. Einen Tag nach Vorlage des Entwurfes der CDU-SPD-Minderheitsregierung zum neuen Polizeigesetz legte CDU-Innenpolitiker Ronny Wähner ein detailliertes Positionspapier seiner Fraktion vor, das deutlich über den Regierungsentwurf hinausgeht.

Online-Durchsuchungen als zentrales Anliegen

Im Mittelpunkt der CDU-Forderungen steht die Einführung verdeckter Online-Durchsuchungen von Computern. Wähner sprach sich explizit für dieses umstrittene Instrument aus und begründete dies mit der Notwendigkeit der Terror-Abwehr. Bei dieser Maßnahme geht es darum, verschlüsselte Daten als Spurenansatz oder Beweismittel auswerten zu können, was der sächsischen Polizei bisher nicht möglich ist.

Auch Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) hatte bereits bedauert, dass der sächsischen Polizei ein solches Mittel nicht zur Verfügung steht. Der vorgelegte Gesetzentwurf mit dem Koalitionspartner SPD gilt hingegen als klassischer Kompromiss, der weniger weitreichende Befugnisse vorsieht.

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Erweiterte Videoüberwachung an öffentlichen Orten

Neben den Online-Durchsuchungen fordert die CDU-Fraktion eine umfassendere Videoüberwachung an Orten, die von der Bevölkerung häufig gemieden werden. Dazu zählen insbesondere Bahnunterführungen und Stadtparks, die als potenzielle Kriminalitätsschwerpunkte gelten.

Nach dem aktuellen Gesetzentwurf würde die Polizei zwar die Befugnis zum Einsatz intelligenter Videoüberwachung an solchen Schwerpunkten erhalten, doch ein Abgleich biometrischer Daten soll nur bei konkreter Fahndung und mit richterlicher Anordnung möglich sein. Die CDU-Position geht hier deutlich weiter.

Rechtfertigung und politische Reaktionen

Im Positionspapier der CDU-Fraktion heißt es zur Begründung: „Ziel ist nicht der flächendeckende Überwachungsstaat, sondern die Ermöglichung eines lageangepassten, verhältnismäßigen Einsatzes dort, wo er erforderlich ist.“ Wähner betonte, dass sich die Kriminalität verändert habe und die Polizei mit dieser Entwicklung Schritt halten müsse.

Der CDU-Politiker verwies darauf, dass viele der geplanten Maßnahmen wie die Quellen-Telekommunikationsüberwachung in anderen Bundesländern bereits Praxis seien. Sachsen sei mit dem neuen Polizeigesetz daher keineswegs „experimentell“ unterwegs.

Bereits jetzt haben das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), die Grünen und die Linken Bedenken zu den geplanten Befugnissen angemeldet. Wähner rechnet mit schwierigen Verhandlungen, zeigt sich aber optimistisch, dass sich eine parlamentarische Mehrheit aus der Mitte des Landtages finden wird, sodass die Regierung nicht auf Stimmen der AfD angewiesen ist.

Zeitdruck durch Verfassungsgericht

Die Diskussionen stehen unter Zeitdruck: Nach den Vorgaben des sächsischen Verfassungsgerichtes müssen die Änderungen am Polizeigesetz bis zum 30. Juni 2026 umgesetzt werden. Wähner betonte, dass man sich bereits in Konsultationen mit den Oppositionsfraktionen befinde, um eine tragfähige Lösung zu finden.

In Gesprächen mit Polizeibeamten werde ihm oft die Frage gestellt, ob die Politik noch hinter der Polizei stehe. Mit den geforderten erweiterten Befugnissen will die CDU-Fraktion ein klares Signal der Unterstützung senden und die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaates auch im digitalen Raum gewährleisten.

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