Deutsches Paar in Spanien vor Gericht: Vier Jahre Kindergefangenschaft in Horror-Villa
Deutsches Paar vor Gericht: Vier Jahre Kindergefangenschaft

Deutsches Ehepaar in Spanien wegen jahrelanger Kindergefangenschaft vor Gericht

In einem aufsehenerregenden Prozess muss sich seit Dienstagmorgen ein deutsches Ehepaar vor dem Gericht in Oviedo verantworten. Christian S. (54) aus Hamburg und seine deutsch-amerikanische Ehefrau Melissa S. (49) werden beschuldigt, ihre drei Kinder über vier Jahre lang in einem Haus nahe der nordspanischen Stadt gefangen gehalten zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert für die wiederholte psychische Gewalt im familiären Umfeld und die Freiheitsberaubung eine Gesamtstrafe von 25 Jahren und vier Monaten Haft.

Anwälte fordern kompletten Freispruch

Die Verteidiger der Eltern sehen in dem Fall kein kriminelles Vergehen. Javier Muñoz Pereira, der Anwalt der Mutter, erklärte vor Prozessbeginn gegenüber BILD: „Wir werden auf einen kompletten Freispruch der Eltern plädieren. Wir sehen hier keinen Fall von kriminellem Vergehen, sondern einen Fall für die sozialen Behörden.“ Laut den Anwälten waren die Eltern 2021 mit ihren Kindern nach Spanien gezogen, nachdem sie in Deutschland keine Erlaubnis für den Heimunterricht erhalten hatten. Aus Angst vor der Corona-Pandemie sollen sie dann in eine „Spirale der Angst“ geraten sein, die zur völligen Abschirmung der Kinder führte.

Erschütternde Zustände bei der Befreiung

Als die Polizei die drei Kinder – Zwillingsjungen (9) und deren älteren Bruder (11) – Ende April 2025 befreite, bot sich den Ermittlern ein Bild des Grauens:

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  • Die Kinder trugen Windeln, obwohl sie längst kein Babyalter mehr hatten
  • Sie mussten in viel zu kleinen Babybetten schlafen
  • Das Haus in Fitoria bei Oviedo machte einen verwahrlosten Eindruck

Die rosafarbene Villa erhielt in den spanischen Medien prompt den Beinamen „Horror-Haus“. Anwalt Pereira widerspricht dieser Darstellung jedoch entschieden: „So etwas wie ein Horror-Haus gibt es nicht.“

Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Der Prozess findet zum Schutz der Kinder unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Laut Helena González Martínez, der Anwältin des Vaters, müssen die minderjährigen Opfer nicht vor Gericht aussagen. Die Eltern selbst sollen am Mittwoch zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Der Prozess ist für den 10. und 11. März angesetzt.

Während der Verhandlung können sich die Eltern im Gefängnis miteinander unterhalten, haben jedoch nach Angaben ihrer Anwälte derzeit keinen Kontakt zu ihren Kindern. Die drei Jungen wurden nach ihrer Befreiung in Obhut genommen und werden psychologisch betreut.

Die Verteidigung betont, dass es sich bei den Eltern nicht um kriminelle Täter, sondern um überforderte Menschen handele, die in eine ausweglose Situation geraten seien. Die Staatsanwaltschaft hingegen sieht in den jahrelangen Freiheitsentzug und der psychischen Misshandlung ein schweres Verbrechen, das mit der Höchststrafe geahndet werden müsse.

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