Halle (Saale)/MZ. - Für den eigenen Bedarf waren diese Drogen sicherlich nicht gedacht. Der mutmaßliche Dealer, der in Untersuchungshaft sitzt, versucht aber jetzt, mit einer überraschenden Finte auf freien Fuß zu kommen. Vor dem Landgericht Halle sorgt der Fall für Aufsehen.
Die Anklage und die Verteidigungsstrategie
Dem Angeklagten, der nur als M. bezeichnet wird, wird vorgeworfen, mit nicht unerheblichen Mengen an Betäubungsmitteln gehandelt zu haben. Die Polizei hatte bei einer Durchsuchung seiner Wohnung mehrere Kilogramm verschiedener Drogen sichergestellt. M. bestreitet die Vorwürfe nicht grundsätzlich, argumentiert jedoch, dass die Beweise nicht rechtskräftig seien. Er behauptet, die Polizei habe bei der Durchsuchung möglicherweise Beweismittel übersehen oder gar manipuliert. „Wir haben definitiv nichts übersehen“, erklärte ein Polizist, der als Zeuge geladen war, vor Gericht.
Die Finte des Angeklagten
Die Verteidigung von M. stützt sich auf ein ungewöhnliches Argument: Sie verweist auf angebliche Verstöße gegen Corona-Schutzmaßnahmen während der Durchsuchung. Der Angeklagte behauptet, die Beamten hätten ohne ausreichenden Abstand und ohne Mund-Nasen-Schutz agiert, was die Beweiserhebung unrechtmäßig mache. Die Staatsanwaltschaft hält dem entgegen, dass die Beamten alle geltenden Vorschriften eingehalten hätten. „Der Versuch, mit Corona die Beweise anzufechten, ist absurd“, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Reaktionen und Ausblick
Das Gericht zeigte sich wenig beeindruckt von der Argumentation des Angeklagten. Ein Urteil wird in den kommenden Tagen erwartet. Sollte M. verurteilt werden, droht ihm eine mehrjährige Haftstrafe. Die Staatsanwaltschaft betonte, dass die Beweislage eindeutig sei und die Finte des Dealers nicht verfangen werde. Der Fall zeigt einmal mehr, wie verzweifelt Angeklagte versuchen, Strafen zu entgehen – selbst mit abwegigen Argumenten.



