E-Scooter-Unfall: Führerscheinentzug trotz Aufbauseminar bestätigt
E-Scooter: Führerschein weg trotz Aufbauseminar

Ein betrunkener E-Scooter-Fahrer, der nach einem Sturz mit 1,47 Promille vor Gericht stand, hat seinen Führerschein verloren – trotz Teilnahme an einem Aufbauseminar und eigener Verletzungen. Das Amtsgericht Dortmund entschied, dass die gesetzliche Regelvermutung der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht durchbrochen werden könne.

Der Fall: Betrunken zum Paketshop und gestürzt

Ein Mann war mit seinem E-Scooter zu einem Paketshop gefahren, um ein Paket abzuholen. Die Hinfahrt verlief noch problemlos, doch auf dem Rückweg verlor er nach etwa 100 Metern die Kontrolle über das Gefährt. Beim Herunterfahren vom Bürgersteig stürzte er, schlug mit dem Kopf auf und verlor kurzzeitig das Bewusstsein. Eine Blutprobe ergab einen Alkoholwert von 1,47 Promille.

Im anschließenden Strafverfahren legte der Mann eine Bestätigung über die Teilnahme an einem achtstündigen Verkehrsaufbauseminar vor. Zudem argumentierte er mit seinen eigenen Verletzungen und der kurzen Fahrtstrecke. Er war bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten und hoffte, dass das Gericht von einem Führerscheinentzug absehen würde.

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Gericht: Keine Ausnahme von der Regel

Das Amtsgericht Dortmund folgte dieser Argumentation nicht. Die kurze Strecke sei kein mildernder Umstand, zumal Hin- und Rückfahrt trotz Unterbrechung als einheitliche Tat gewertet wurden – insgesamt rund 700 Meter. Entscheidend war für das Gericht, dass der Mann die Kontrolle über den E-Scooter verloren hatte und gestürzt war.

Auch der Umstand, dass außer ihm selbst niemand zu Schaden gekommen war, änderte nichts an der Beurteilung. Das Gericht sah keine Veranlassung, von der gesetzlichen Regelvermutung der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen abzuweichen. Neben einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verhängte es eine Sperrfrist von fünf Monaten für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Zuvor war der Führerschein bereits vorläufig entzogen worden.

Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug

Der ADAC erläutert den Unterschied: Bei einer Straftat wie Trunkenheit im Verkehr wird die Fahrerlaubnis entzogen. Nach Ablauf einer Sperrfrist muss sie neu beantragt werden, wobei die Fahreignung überprüft wird – unter Umständen durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Ein Fahrverbot hingegen ist zeitlich befristet; der Führerschein wird nach Ablauf ohne weitere Auflagen zurückgegeben, die Fahrerlaubnis bleibt bestehen.

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