Schwere Vorwürfe: Ex-Politiker und Pädagogin vor Landgericht Braunschweig
Das Landgericht Braunschweig befasst sich mit einem besonders schwerwiegenden Fall von mutmaßlichem Kindesmissbrauch. Angeklagt sind ein ehemaliger Bundestagsabgeordneter der FDP und eine Lehrerin aus Niedersachsen, denen sexuelle Übergriffe auf ein siebenjähriges Kind vorgeworfen werden.
Anklage und mutmaßliche Tathintergründe
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat den 69-jährigen früheren FDP-Politiker Hartmut Ebbing und die 51-jährige Lehrerin aus Goslar formell angeklagt. Der Prozessauftakt fand am Dienstag, dem 10. März, vor dem Landgericht statt. Beiden wird zur Last gelegt, im Jahr 2021 sexuelle Handlungen an dem damals siebenjährigen Sohn der Frau vorgenommen zu haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten zudem vor, Aufnahmen dieser Taten angefertigt und an den Mitangeklagten gesendet zu haben. Sie soll davon ausgegangen sein, dass sich Ebbing darüber freuen würde. Die mutmaßlichen Täter haben sich laut Ermittlungsbehörden über ein Dating-Portal kennengelernt und eine sexuelle Beziehung eingegangen.
Weitere Vorwürfe und Verteidigungsposition
Nach Angaben der Anklagebehörde soll Ebbing die Lehrerin kurz nach dem Fotoversand in deren Wohnung besucht und den Jungen ebenfalls missbraucht haben. Später habe die Frau noch Nacktbilder ihrer beiden Söhne – damals sieben und neun Jahre alt – mit eindeutig sexuellem Bezug an den Mitangeklagten geschickt.
Der Angeklagte hat sich gegenüber den Ermittlern bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Sein Verteidiger teilte dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“ jedoch mit, dass sein Mandant die Vorwürfe bestreite. Für beide Angeklagten gilt die rechtlich verankerte Unschuldsvermutung.
Berliner Verfahren als Auslöser für Niedersachsen-Ermittlungen
Ausgangspunkt für die Ermittlungen und den aktuellen Prozess in Niedersachsen war ein separates Verfahren gegen Ebbing in Berlin. Im Februar 2025 wurde er vom Amtsgericht Tiergarten wegen Verbreitung und Besitzes kinderpornografischer Inhalte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Dieses Urteil ist seit etwa einem Jahr rechtskräftig.
Im Kontext des Berliner Verfahrens wurden Chatnachrichten und Bilddateien sichergestellt, die die Ermittler zu den mutmaßlichen Taten in Niedersachsen führten. Die mutmaßlichen Straftaten in Braunschweig sollen sich zwischen dem 5. September und 9. Oktober 2021 ereignet haben – teilweise am Ende der Wahlperiode des Bundestages, der am 26. September 2021 gewählt wurde.
Reaktionen von Organisationen und Rücktritte
Nach Bekanntwerden der Braunschweiger Anklage reagierten die FDP und die Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG) umgehend. Ein FDP-Sprecher erklärte gegenüber dem „Spiegel“, Ebbing sei kein Mitglied der Partei mehr. Die Liberalen hätten ihn nach Bekanntwerden der Berichterstattung zum Austritt aufgefordert, dem er nachgekommen sei.
Die DIG zeigte sich ebenfalls entsetzt über die Vorwürfe. Ebbing, der bei der Gesellschaft als Schatzmeister fungierte, sei der Aufforderung zum sofortigen Austritt nachgekommen. Zuvor hatte er dem DIG-Präsidium seinen Rücktritt als Schatzmeister eingereicht und dafür persönliche sowie gesundheitliche Umstände genannt.
Verfahrensplanung und möglicher Urteilstermin
Für den Strafprozess in Braunschweig sind insgesamt vier Verhandlungstermine angesetzt. Nach der aktuellen Planung könnte ein Urteil bereits am 20. März fallen. Die Justizbehörden behandeln den Fall mit der gebotenen Sorgfalt, während die Öffentlichkeit die Entwicklung des Verfahrens mit großer Aufmerksamkeit verfolgt.



