Ex-Linken-Abgeordneter erhält Bewährungsstrafe wegen Kinderpornografie – Partei fordert Austritt
Ex-Linken-Abgeordneter: Bewährungsstrafe für Kinderpornografie

Ex-Linken-Politiker muss Bewährungsstrafe wegen Kinderpornografie antreten

Gegen einen ehemaligen Landtagsabgeordneten der Linken in Thüringen ist ein Strafbefehl wegen des Besitzes kinderpornografischer Inhalte erlassen worden. Das Amtsgericht Stadtroda verhängte auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine neunmonatige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Der frühere Politiker muss zudem 1.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen, die sich für den Kinderschutz engagiert.

Linke fordert Parteiaustritt des ehemaligen Mandatsträgers

Der Thüringer Landesverband der Linken reagierte umgehend auf die gerichtliche Entscheidung und forderte den sofortigen Austritt des Ex-Abgeordneten aus der Partei. „Für die Linke ist ein solches Verhalten mit unseren Werten unvereinbar“, erklärte der Landesverband in einer offiziellen Stellungnahme. Sollte der Betroffene nicht freiwillig austreten, würden die erforderlichen Schritte bis hin zu einem Parteiausschlussverfahren eingeleitet.

Die Vorsitzenden des Landesverbandes, Katja Maurer und Ralf Plötner, betonten in ihrer Erklärung: „Der Vorgang zeigt, dass der Rechtsstaat ohne Ansehen von Amt, gesellschaftlicher Stellung oder politischer Funktion handeln muss, sobald ein entsprechender Verdacht vorliegt.“ Der Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie die konsequente Verfolgung entsprechender Straftaten hätten für die Partei höchste Priorität.

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Weitere Auflagen und Sicherstellungen im Fall

Neben der Geldauflage gelten für den verurteilten Ex-Politiker für die Dauer von zwei Jahren umfangreiche Bewährungsauflagen. Diese umfassen unter anderem:

  • Die Verpflichtung, jeden Wohnungs- oder Aufenthaltswechsel unverzüglich dem Gericht mitzuteilen
  • Die Einbehaltung aller im Rahmen der Durchsuchungen sichergestellten Datenträger
  • Die regelmäßige Meldung bei der zuständigen Bewährungsaufsicht

Die Durchsuchungen hatten bereits im August 2024 stattgefunden – mitten im laufenden Landtagswahlkampf in Thüringen. Damals durchsuchte die Polizei unter anderem das Büro des Abgeordneten im Thüringer Landtag. Zu diesem Zeitpunkt stand der Politiker noch auf der Kandidatenliste seiner Partei für die bevorstehende Wahl.

Ex-Abgeordneter entschuldigt sich und akzeptiert Urteil

Der betroffene frühere Abgeordnete erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass er den Strafbefehl akzeptieren werde, um den gerichtlichen Prozess damit zu beenden. „Am Ende bleibt mir nur, mich bei allen Freunden, Bekannten und bisherigen Wegbegleitern zu entschuldigen für diesen großen Fehler“, sagte der ehemalige Politiker.

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Jahr 2024 hatte der Abgeordnete sein Mandat im Thüringer Landtag niedergelegt. Kai Budler, Pressesprecher des Thüringer Landesverbandes der Linkspartei, bestätigte, dass der frühere Mandatsträger trotz seiner fortbestehenden Mitgliedschaft seitdem nicht mehr am Parteileben teilgenommen habe. Die Partei distanziert sich damit deutlich von den strafrechtlich relevanten Handlungen ihres ehemaligen Mitglieds.

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