Spanische Justiz übergibt Fernandes-Ulmen-Fall an deutsche Behörden
Eine bedeutende justizielle Entscheidung wurde auf Mallorca getroffen, die den seit Wochen in Deutschland diskutierten Fall Fernandes-Ulmen betrifft. Die zuständige Richterin in Palma hat beschlossen, das Strafverfahren an Deutschland abzugeben, wie die Justizsprecherin der Insel gegenüber der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Diese Entscheidung folgt einem Bericht der „Mallorca Zeitung“ und markiert einen wichtigen Wendepunkt in dem vielbeachteten Rechtsstreit.
Begründung der Richterin für die Zuständigkeitsübertragung
Die Richterin der Kammer für Gewalt gegen Frauen am erstinstanzlichen Gericht in Palma stützte ihre Entscheidung auf die Argumentation der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft. Bereits zuvor hatte die Staatsanwaltschaft in Palma erklärt, dass Spanien nicht für den Fall zuständig sei. In einem verfügbaren Beschlusstext führt die Richterin aus, dass die wesentlichen Umstände, die zur Strafanzeige führten, mutmaßlich auf deutschem Hoheitsgebiet begangen wurden oder über digitale Plattformen, die auf Deutsch veröffentlichen.
Weitere Gründe für die Übergabe an Deutschland:
- Sowohl die Klägerin Collien Fernandes als auch der Angeklagte Christian Ulmen sind deutsche Staatsangehörige.
- Die benannten Zeugen sind ebenfalls deutsche Staatsangehörige, in Deutschland ansässig und sprechen Deutsch.
- Alle vorgelegten Gespräche müssen aus dem Deutschen übersetzt werden, da keine der Parteien Spanisch spricht.
- Eine mögliche digitale Hetzkampagne mit Auswirkungen auf Mallorca begründet keine Zuständigkeit spanischer Gerichte, da Fernandes in Deutschland deutlich bekannter ist als in Spanien.
Hintergrund des Falls und aktuelle Entwicklungen
Collien Fernandes wirft Christian Ulmen vor, Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber pornografische Darstellungen verbreitet zu haben. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Sein Anwalt Christian Schertz kündigte an, gegen die anfängliche Berichterstattung des „Spiegels“ gerichtliche Schritte einzuleiten. Der Fall hat in Deutschland eine breite Debatte über sexualisierte Gewalt ausgelöst und zu Demonstrationen in mehreren Städten geführt.
Die Richterin ordnete die vollständige Weiterleitung der Akten an die zuständige deutsche Staatsanwaltschaft an, konkret an die Staatsanwaltschaft Itzehoe. In Deutschland prüft unterdessen die Staatsanwaltschaft Potsdam die Übernahme der Ermittlungen aus Itzehoe. Die Akten seien bereits eingetroffen, wie eine Sprecherin der Ermittlungsbehörde in Potsdam am Montag mitteilte.
Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow von der Staatsanwaltschaft Itzehoe erklärte, durch die Prüfung der vorgeworfenen Handlungen hätten sich Hinweise auf mögliche Tatorte im Bezirk Potsdam ergeben. Fernandes und Ulmen waren 2023 nach Mallorca umgezogen, nachdem sie zuvor in Potsdam gewohnt hatten. Das Gericht auf Mallorca sieht keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass die mutmaßlichen Taten überwiegend in Spanien begangen wurden.
Die deutsche Gerichtsbarkeit befindet sich nun in einer privilegierten Position, die bereits eingeleiteten Ermittlungen fortzusetzen, wie die Richterin betonte. Die Anwälte von Collien Fernandes könnten jedoch noch vor einer höheren Instanz in Spanien Einspruch gegen die Entscheidung einlegen.



