Feuerwehrmann aus Friedland wegen Verbreitung von Kinderpornografie angeklagt
Feuerwehrmann aus Friedland wegen Kinderpornografie angeklagt

Feuerwehrmann aus Friedland muss sich wegen schwerer Vorwürfe verantworten

Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hat ein offizielles Anklageschrift gegen einen Mann aus Friedland eingereicht. Die Vorwürfe sind schwerwiegend: Der Beschuldigte soll pornografische Inhalte an Minderjährige verbreitet und kinder- sowie jugendpornografisches Material besessen haben. Die Anklage wurde beim Amtsgericht Neubrandenburg hinterlegt, wie Oberstaatsanwältin Beatrix Heuer auf Anfrage bestätigte.

Hintergrund der Ermittlungen

Die Grundlage für die Anklage bilden Vorfälle aus dem Sommer des vergangenen Jahres. Konkrete Details zu den einzelnen Geschehnissen wurden von den Behörden nicht öffentlich gemacht. Nach Informationen sollen jedoch Handyfotos im Zentrum der Ermittlungen stehen, die mutmaßlich an minderjährige Personen versendet worden sein sollen.

Beim Amtsgericht Neubrandenburg bestätigte Richterin Tanja Krüske den Eingang der Anklageschrift. Über die Eröffnung einer Hauptverhandlung wurde jedoch noch nicht entschieden. Daher können auch keine Angaben zu möglichen Verhandlungsterminen oder dem in Frage kommenden Strafrahmen gemacht werden. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht verwiesen ausdrücklich auf die Unschuldsvermutung und machten keine näheren Angaben zur betroffenen Person.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Zusammenhang mit der Feuerwehr-Affäre in Friedland

Nach Informationen steht diese Anklage in direktem Zusammenhang mit der seit Wochen schwelenden Feuerwehr-Affäre in Friedland. Bei dem Beschuldigten soll es sich um einen Feuerwehrmann in verantwortlicher Position handeln, allerdings nicht um den zwischenzeitlich für längere Zeit suspendierten Wehrleiter Stephan Drews.

Die Stadtverwaltung Friedland hatte bereits Anfang Dezember vergangenen Jahres in einer Pressemitteilung die Suspendierung der Wehrführung verkündet. Dieser Schritt wurde damals mit internen disziplinarischen Prüfungen sowie Ermittlungen durch die zuständige Polizeidienststelle begründet. In den folgenden Wochen stellte sich heraus, dass die disziplinarischen Prüfungen gegen Wehrführer Stephan Drews gerichtet waren, während die polizeilichen Ermittlungen sich auf ein anderes Führungsmitglied der Freiwilligen Feuerwehr konzentrierten.

Reaktionen und Maßnahmen

Der Beschuldigte selbst teilte auf Nachfrage mit, er wolle sich derzeit nicht zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen äußern. Friedlands Bürgermeister Frank Nieswandt bestätigte die Situation indirekt und erklärte: „Die Stadt Friedland hat im Rahmen ihrer Möglichkeiten Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass der Beschuldigte bis zur Klärung der Vorwürfe in keinem Fall mit Kindern und Jugendlichen arbeitet.“

Die Stadt erließ eine entsprechende Verfügung im Wirkungsbereich der Feuerwehr, die dem Betroffenen mit sofortiger Wirkung bis zum Abschluss des Verfahrens untersagt:

  • Die Ausübung seiner Ehrenämter
  • Den aktiven Dienst in der Feuerwehr
  • Das Betreten aller Feuerwehrgebäude und zugehöriger Liegenschaften

Bürgermeister Nieswandt wies jedoch auch darauf hin, dass die Unschuldsvermutung uneingeschränkt gilt und der Beschuldigte ein Recht auf den Schutz seiner Persönlichkeitsrechte habe. Die Ermittlungen der Polizei haben nun offenbar zu dieser Anklage der Staatsanwaltschaft geführt, während über das weitere Verfahren vor Gericht noch nicht entschieden wurde.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration